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Was ist ein Schiedsgericht?

Stefan Wagner
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1 Der Fall

 
Hinweis

Der Fall betrifft einen Hundezuchtverband, lässt sich aber in seinen grundsätzlichen Aussagen zur Schiedsgerichtsproblematik auf jeden Verein übertragen.

Ein Vereinsmitglied hatte sich in eigener Sache an den Dachverband gewandt und dabei Briefpapier des Vereins verwendet. Der Vorstand des Vereins nahm dies zum Anlass, das Mitglied aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aus dem Verein auszuschließen. Gegen den Ausschließungsbeschluss erhob das Mitglied "Klage" vor dem in der Satzung vorgesehenen Schiedsgericht. Durch Schiedsspruch bestätigte das Schiedsgericht die Vorstandsentscheidung.

Gegen den Schiedsspruch erhob das Mitglied Antrag auf gerichtliche Aufhebung gem. § 1059 ZPO. In letzter Instanz hat der BGH den Antrag als unzulässig abgewiesen.

2 Das Urteil

Der Aufhebungsantrag nach § 1059 Abs. 1 ZPO ist nur gegen einen im schiedsrichterlichen Verfahren i. S. d. §§ 1025 ff. ZPO ergangenen Schiedsspruch zulässig. Mit dem Aufhebungsantrag kann die Kassation (Aufhebung) eines solchen, sonst mit Rechtkraft (§ 1055 ZPO) ausgestatteten Schiedsspruchs erreicht werden.

Entscheidend ist also die Frage, ob überhaupt ein wirksamer Schiedsspruch vorliegt. Diese Prozessvoraussetzung muss das Gericht prüfen!

Hier lag das Problem des Falles: Die Entscheidungen der sogenannten Vereins- oder Verbandsgerichte sind in der Regel keine (!) Schiedssprüche i. S. d. §§ 1025 ff. ZPO, da die Vereins- oder Verbandsschiedsgerichte in der Regel keine echten, den gesetzlichen Anforderungen genügenden, Schiedsgerichte sind, auch wenn sie diesen Namen führen.

Echte Schiedsgerichte üben – anstelle der staatlichen Gerichte – Rechtsprechung aus. Die sog. unechten Schiedsgerichte der Vereine und Verbände dagegen sind Vereinsorgane, denen kraft Satzung bestimmte Verwaltungs- oder Disziplinarmaßnahmen übertragen...

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