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Walch/Weber/Schaber/Wagner/Gehde-Trapp/Witt, KWG und CRR ... / 3. Probleme einer Regulierung durch den Staat

Prof. Dr. Werner Neus
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Tz. 24

Stand: 4. A. – ET: 04/2023

Wie in den voranstehenden Abschnitten beschrieben gibt es gute Gründe für eine Bankenregulierung. Dennoch ist eine gesunde Skepsis gegenüber jeder Regulierung und damit auch gegenüber der Bankenregulierung angebracht, wie nachstehend einige Überlegungen verdeutlichen sollen, die ihrerseits auch Anhaltspunkte für die Beurteilung konkreter Einzelregelungen bieten.

Dies betrifft zunächst unter dem Stichwort "Anmaßung von Wissen" (v. Hayek, 1975) die Befürchtung, staatliche Instanzen trauten sich zu Unrecht zu, mehr Entscheidungs- und Regelungskompetenz aufzuweisen als die Gesamtheit der Marktteilnehmer. Kritisch werden dabei insbesondere die Dichte und der Grad an Detaillierung regulativer Vorschriften gesehen. Ausfluss dieser Sichtweise sind Befürchtungen, die tatsächliche Bankenregulierung sei übermäßig komplex, und daraus abgeleitete Regulierungen wie die risikounabhängige Leverage Ratio (vgl. Tz. 156) oder der Output-Floor bei der Verwendung bankinterner Modelle zur Risikoquantifizierung (vgl. Tz. 157). Hellwig (2010) spricht von der Illusion der Messbarkeit von Risiko und der Messbarkeit von Zyklizität.

 

Tz. 25

Stand: 4. A. – ET: 04/2023

Als nicht völlig unproblematisch könnte man weiter eine Situation empfinden, in der die regulierende Instanz und die zu regulierenden Institute bei der Formulierung der regulativen Vorschriften allzu eng zusammenarbeiten und es schließlich zur "Gefangennahme" der Aufsicht kommt ("Regulatory Capture", Peltzman, 1976). Solche Befürchtungen lassen sich durch Daten über Lobbyisten-Treffen bei der EU-Kommission belegen (Mosk, 2021). Zudem besagt die anekdotische Evidenz, dass besonders kompetente und einsatzfreudige Mitarbeiter der Bankenaufsicht häufig von Geschäftsbanken abgeworben werden, die schlicht konkur...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Luz ua., KWG und CRR Kommentar enthalten. Sie wollen mehr?

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