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Wahl von Vertretern zur Vertreterversammlung – Was ist z ... / Zusammenfassung

Thomas Schlüter
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Überblick

Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Wohnungsgenossenschaft. Als "Parlament der eG" ermöglicht sie ihren Mitgliedern die Mitwirkung an wichtigen Entscheidungen des Unternehmens. Größere Genossenschaften (mit mehr als 1.500 Mitgliedern) haben statt einer "Mitgliederversammlung" in der Regel die Generalversammlung in der Form der Vertreterversammlung. Um die Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung ordnungsgemäß durchführen zu können, müssen die entsprechenden gesetzlichen und satzungsrechtlichen Regelungen beachtet werden.[1]

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • § 43a GenG, Vertreterversammlung
  • Zu den Anforderungen an die Vertreterwahl siehe auch die Entscheidungsbesprechung Wahl zur Vertreterversammlung – Zulässige Anforderungen nach Satzung und Wahlordnung.
[1] Gendergerechte Sprache: Die Haufe Group und deren Autoren verpflichten sich zu einer neutralen Berichterstattung und Kommunikation. Dazu gehört, dass wir die ausschließliche Nennung männlicher Personenbezeichnungen in unserer direkten Kommunikation, z. B. in Newslettern, weitgehend vermeiden. In unseren Fachinhalten, wie zum Beispiel in den Beiträgen dieser Datenbank, verwenden wir aus Gründen der besseren Lesbarkeit bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

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