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Vorwort zur 188. Lieferung

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Die aktuelle Ergänzungslieferung bzw das Update vom April 2026 führen die Aktualisierung des Kommentars mit dem Stand von Mitte Februar 2026 fort.

Es sind Neukommentierungen/Überarbeitungen enthalten von:

Bitz (§§ vor 1, 15), Dorn/Petersen (§ 6), Hasselmann (§§ 45d, 50e), Mues (§ 3), Pust (§ 67)

Im Einzelnen:

§ vor 1:

Rn 268: Steueränderungsgesetz 2025 v 22.12.2025, BGBl I 2025, Nr 363

Rn 269: Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) v 22.12.2025, BGBl I 2025 Nr 361

Rn 270: Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) v 16.01.2026, BGBl I 2026 Nr 14

Rn 271: Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen v 19.12.2025, BGBl I 2025 Nr 372

Rn 272: Gesetz zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz – StoFöG) v 04.02.2026, BGBl I 2026 Nr 33

§ 3:

Die Kommentierung der Steuerbefreiungen des § 3 EStG im Zusammenhang mit der Alterseinkünftebesteuerung wurde vollständig neu bearbeitet und auf den aktuellen Stand hinsichtlich Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen und Literatur gebracht.

§ 6:

Die Kommentierung bringt Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen und Schrifttum auf den aktuellen Stand. Einen Schwerpunkt bildet die Anwendung des § 6 Abs 3 EStG bei der Übertragung von Betriebsvermögen unter Vorbehaltsnießbrauch. Berücksichtigt wurden insoweit insbesondere das BMF-Schreiben vom 28.10.2025 sowie die neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Weiter präzisiert wurden die Ausführungen zum Begriff des Wirtschaftsgutes sowie zur Betriebseröffnung als eigenständigem steuerrechtlichem Typusbegriff in § 6 Abs 1 Nr 6 EStG (zB bei Formwechsel einer vermögensverwaltenden in eine gewerbliche Perso...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Littmann, Das Einkommensteuerrecht enthalten. Sie wollen mehr?

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