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Vorstand, geschäftsführender

Stefan Wagner
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Zusammenfassung

Der Fall

 

Laut unserer Satzung gibt es einen "geschäftsführenden Vorstand". Was ist der Unterschied zwischen dem Vorstand des Vereins und einem geschäftsführenden Vorstand?

1 Wer ist Vorstand?

Das BGB-Vereinsrecht kennt nur einen Vorstand: Den Vorstand nach § 26 BGB, der der gesetzliche Vertreter eines e. V. und in dieser Funktion in das Vereinsregister eingetragen ist.

Die Regelung des § 26 BGB im Wortlaut:

 

§ 26 BGB: Vorstand und Vertretung des Vereins

(1) Der Verein muss einen Vorstand haben. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Umfang der Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden.

(2) Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Ist eine Willenserklärung gegenüber einem Verein abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Mitglied des Vorstands.
 
Hinweis

Diese Regelung ist zwingend und muss vom Verein beachtet werden. Der Vorstand nach § 26 BGB ist ein Pflichtorgan eines e. V.

2 Welchen Spielraum hat die Satzung?

Unabhängig davon ist von Bedeutung, dass jeder Verein bei der Ausgestaltung seiner Satzung und damit seiner Vereinsorgane einen sehr weiten Spielraum hat. Das bedeutet: der Verein kann neben dem Vorstand nach § 26 BGB weitere Organe installieren. Denn: § 27 Abs. 3 BGB regelt, dass grundsätzlich der Vorstand nach § 26 BGB innerhalb des Vereins die Aufgabe des Geschäftsführungsorgans ausübt.

 
Hinweis

§ 40 BGB gestattet aber jedem Verein, von dieser Aufgabenzuweisung abzusehen und die Aufgaben der Geschäftsführung (Achtung: nicht die der gesetzlichen Vertretung nach außen) auf ein anderes Organ zu delegieren. Dazu ist jedoch eine ausdrückliche Satzungsgrundlage erforderlich.

Diese Doppelstellung des Vorstands nach § 26 BGB und den...

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