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Vorschuss [Stand 2022]

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Zusammenfassung

 
Begriff

Vorschüsse sind Vorauszahlungen des Arbeitgebers auf eine noch nicht verdiente Vergütung. Auf Vorschusszahlungen hat der Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Rechtsanspruch, außer Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gebietet dies.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Gesetzliche Regelungen zum Vorschuss gibt es nicht.

Wichtige Rechtsprechung: BAG, Urteil v. 11.7.1961, 3 AZR 216/60 (beide Vertragspartner müssen sich bei Auszahlung darüber einig sein, dass es sich um einen Vorschuss handelt); BAG, Urteil v. 25.2.1993, 6 AZR 334/91 (ist der Vorschuss von dem später abgerechneten Lohn nicht gedeckt, ist der Arbeitnehmer zur Rückzahlung der überzahlten Beträge verpflichtet).

Lohnsteuer: Die Lohnsteuererhebung für im Voraus gezahlten Arbeitslohn regelt R 39b.5 Abs. 4 LStR.

Sozialversicherung: Bei einem Vorschuss auf die monatliche Vergütung handelt es sich nach § 14 Abs. 1 SGB IV um "normales" beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Die Vorschussverpflichtung eines Sozialversicherungsträgers auf Geldleistungen regelt § 42 SGB I.

 
Kurzübersicht
 
Entgelt LSt SV
Vorschuss auf den Monatslohn pflichtig pflichtig

Arbeitsrecht

1 Einführung

Nach § 614 BGB ist die Vergütung erst nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. Der Arbeitnehmer geht also mit der Erbringung seiner Dienste in Vorleistung, die Vergütung hierfür wird erst nach der erbrachten Leistung fällig. Üblicherweise wird das Gehalt monatsweise ausgezahlt, sodass der Arbeitnehmer jeweils zum Ende des Monats oder zum Beginn des folgenden Monats seine Vergütung erhält.

Die Zahlung eines Vorschusses dient in aller Regel dazu, den Arbeitnehmer bei der Zahlung größerer (unvo...

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