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Vorbemerkungen 2025 / 12.6 Vorausgefüllte Steuererklärung

Robert Engert, Winfried Simon
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Die vorausgefüllte Steuererklärung ist ein kostenloses, elektronisches Serviceangebot der Finanzverwaltung. Sie hat das vorrangige Ziel, die Erstellung der Einkommensteuererklärungen zu erleichtern. Dies wird dadurch erreicht, dass dem Steuerpflichtigen oder seinem Bevollmächtigten die zu seiner Person gespeicherten Daten über einen Bescheinigungsabruf elektronisch bereitgestellt werden. Die abgerufenen Daten können sodann automatisch in die richtigen Felder der (elektronischen) Steuererklärung übernommen werden. Durch die automatische Datenübernahme verringert sich insbesondere der Eingabeaufwand und Fehlerquellen werden von vornherein reduziert. Nach Prüfung und ggf. Ergänzung der Angaben sendet der Steuerpflichtige seine Einkommensteuererklärung dann an das Finanzamt elektronisch zurück. Mit dem Datenabruf ist allerdings kein Zwang zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärung verbunden.

Mit der vorausgefüllten Steuererklärung werden die folgenden Daten der letzten 4 Jahre bereitgestellt:

  • die vom Arbeitgeber bescheinigten Lohnsteuerdaten,
  • Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen,
  • Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen,
  • Beiträge zu bestimmten Vorsorgeaufwendungen (z. B. Riester- oder Rürup-Rentenverträge),
  • Zuschüsse und Erstattungen von Behörden / öffentlichen Stellen (z. B. Zuschuss zur Krankenversicherung),
  • Lohn- und Einkommensersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld),
  • Bescheinigungen über vermögenswirksame Leistungen,
  • Kapitalerträge mit Freistellungsauftrag sowie
  • bei der Finanzverwaltung gespeicherte Stammdaten: Name, Adresse, Bankverbindung, Geburtsdatum, Religionsschlüssel, Steuernummer und IdNr. des Steuerpflichtigen.

Weitere Daten (z. B. elektronisch übermittelte Spendennachweise, Pauschbeträge für behinderte Mensc...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Anleitung Einkommensteuererklärung Online enthalten. Sie wollen mehr?

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