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Vereinssteuerrecht – Einführung

Horst Lienig
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Zusammenfassung

Ohne Kenntnis der vereinssteuerrechtlichen Grundlagen ist eine ordnungsmäßige Buchführung im Verein nicht möglich. Aus diesem Grund wird im Folgenden ein Überblick über das Gemeinnützigkeitsrecht sowie die verschiedenen Tätigkeitsbereiche gegeben, die bei einer korrekten Verbuchung der einzelnen Geschäftsvorfälle des Vereins zu berücksichtigen sind.

 

Die 6 häufigsten Fallen

1.Vergütungen von Dritten werden nicht gemeldet

Zahlungen an Sportler von Sponsoren, Fördervereinen, Förderkreisen etc. werden nicht den Verantwortlichen im Verein gemeldet. Damit können bezahlte Sportler vorliegen, was in aller Regel bedeutet, dass kein steuerbegünstigter Zweckbetrieb mehr gegeben ist. Die Gemeinnützigkeit ist gefährdet!

2.Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge werden nicht abgeführt

Die Bezeichnung "bezahlter Sportler" in der Abgabenordnung (gilt nur für die Gemeinnützigkeit) führt zur irrigen Annahme, dass erst ab einer monatlichen Vergütung von 450 Euro Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen sind. Jede pauschale Zahlung für eine Dienstleistung unterliegt der Steuerpflicht. Auch auf die Bezeichnung und den Zahlungsmodus der Vergütungen an die Sportler kommt es nicht an. Die Gemeinnützigkeit ist gefährdet! Strafverfahren droht.

3.Unentgeltliche Trikotwerbung

Die unentgeltliche Überlassung von Trikots mit Werbeaufdruck durch Sponsoren wird entweder gar nicht berücksichtigt oder aber auch noch unzulässiger Weise eine Spendenbescheinigung ausgestellt. Die unentgeltliche Trikotwerbung ist wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und mit 19 % umsatzsteuerpflichtig und ggf. mit 15 % körperschaft- und je nach Gemeinde zwischen 7 % und 15 % gewerbesteuerpflichtig. Die Gemeinnützigkeit ist gefährdet! Nachversteuerung droht.

4.Spendenbescheinigungen

Eine Spende kann nur von zeichnungsbe...

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