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Update zum Zollkodex-AnpG: Das "verkappte JStG 2015" ist in Kraft (BB 2015, Heft 3, S. 97)

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Zusammenfassung

 
Überblick

Der Bundesrat hat am 19.12.2014 dem "Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" (Zollkodex-AnpG vom 22.12.2014, BGBl. I S. 2415) zugestimmt. Die meisten darin enthaltenen Neuregelungen sind seit dem 1.1.2015 anwendbar. Faktisch handelt es sich bei dem Zollkodex-AnpG um ein (allerdings nicht als solches bezeichnetes) Jahressteuergesetz 2015, also ein "Omnibusgesetz", das eine Vielzahl steuerlicher Maßnahmen zusammenfasst. Im Betriebs-Berater haben Bolik/Zöller/Kindler bereits über einige aus Unternehmenssicht besonders bedeutsame Inhalte des Zollkodex-AnpG (und darüber hinausgehende Änderungsanliegen des Bundesrates) informiert und dazu Stellung genommen (BB 2014, 2974 ff.). Im Anschluss daran stellt der folgende Beitrag in knapper Form die wichtigsten tatsächlich beschlossenen Änderungen des Unternehmensteuerrechts zusammen. Den Schwerpunkt bilden diejenigen Regelungen, die sich im beschlossenen Gesetz vom Referentenentwurf unterscheiden.

I. Einkommensteuer

1. § 3 Nr. 71 EStG n. F.: Steuerbefreiung des sog. Invest-Zuschusses (Wagniskapital)

Die neue Steuerbefreiung in § 3 Nr. 71 EStG n. F. betrifft den 2013 eingeführten sog. Invest-Zuschuss, ein Instrument, das dem deutschen Wagniskapitalmarkt einen Schub verleihen soll.[1] Der Invest-Zuschuss wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) an private Investoren (Business Angels) vergeben, die Geschäftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben. Die Förderfähigkeit muss dafür vom BAFA bescheinigt sein. Der private Investor erhält über den Zuschuss 20 % des Ausgabepreises seiner Beteiligung zurückerstattet, wenn er diese für mindestens drei Jahre hält.[2] Der Zuschuss ist nunmehr steuerfrei.

Der Bundesrat hatte eine vom Referentenentwurf abweichende Formulierung der Steuerbefreiung vorgeschlagen, um die Steuerfreiheit...

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