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Unternehmensbesteuerung 2010 – Überblick über die im Wachstumsbeschleunigungsgesetz vorgesehenen Änderungen (BB 2009, Heft 48, S. 2564)

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Zusammenfassung

 
Überblick

Am 26.10.2009 haben CDU, CSU und FDP den Koalitionsvertrag für die kommende Legislaturperiode unterzeichnet. Dabei sind mit Wirkung zum 1.1.2010 verschiedene Änderungen im Unternehmenssteuerrecht angekündigt, die im Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) umgesetzt werden sollen. Das Bundeskabinett hat am 9.11.2009 den Entwurf dieses Gesetzes beschlossen; das Wachstumsbeschleunigungsgesetz soll bis Ende 2009 in Kraft treten. Insbesondere sollen die Effekte der Verlustabzugsbeschränkung in § 8c KStG sowie der Zinsschranke in § 4h EStG, § 8a KStG abgemildert werden. Auch die Einführung einer grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel, die Absenkung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei Immobilienmieten sowie ein Abschreibungswahlrecht bei geringwertigen Wirtschaftsgütern sind geplant.

I. Reformbedarf im derzeitigen Unternehmenssteuerrecht

Das derzeitige Unternehmenssteuerrecht wird den Anforderungen der Finanz- und Wirtschaftskrise nicht gerecht. Insbesondere einige Maßnahmen der Unternehmenssteuerreform 2008, die in Zeiten anderer wirtschaftlicher Rahmenbedingungen beschlossen wurden, verfehlen in Krisenzeiten nicht nur ihren Normzweck, sondern tragen zu einer weiteren Verschärfung der Krise bei. So erschwert die Verlustabzugsbeschränkung des § 8c KStG die Suche nach neuen, sanierungswilligen Investoren. Die Zinsschrankenregelung in § 4h EStG, § 8a KStG stellt in Zeiten des erhöhten Finanzierungsbedarfs sowie drastisch gesunkener Gewinne eine unangemessene Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs dar und kann derzeit bei weitem ihren Normzweck[1], die Vermeidung missbräuchlicher Gestaltungen und unerwünschter Verlagerung von Gewinnen ins Ausland, nicht erfüllen. Seit Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise wurde der Ruf nach einer Steuerreform laut. Mit der im Juli 2009 eingefü...

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