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Unfallversicherung / 1.1.9.10 TOP 4 der AGBEIUE Sitzung 4-2010 vom 28.09.2010 - Prüfungen im Auftrag der Unfallversicherung ab dem 1. Januar 2010; Erfahrungsaustausch mit der Unfallversicherung

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Az.: 0342/00-20-50-10-09

Sachverhalt:

0. Es geht um Rückmeldungen der Unfallversicherungsträger zu den bisher übermittelten Prüfergebnissen.
1. Mit Vertretern der Unfallversicherung war vereinbart, dass sie Sachverhalte und/oder Auffälligkeiten im Prüfgeschehen, die aus Sicht der Unfallversicherung erörterungsbedürftig sind, bündeln und Vertretern der Rentenversicherung vorstellen. Zu diesem Zweck hat am 25. August 2010 eine Besprechung bei der VBG in Hamburg stattgefunden, an der beiderseits Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl der fachlich-rechtlichen als auch der technischen Seite teilnahmen.
2. Durch Abfragen bei den Unfallversicherungsträgern hatte die Unfallversicherung zuvor ermittelt, welche Themen oder Fragestellungen bis dato dort schwerpunktmäßig aufgetreten sind. Die Ergebnisse wurden stichpunktartig und nach Prioritäten geordnet in einer Tabelle (Anlage) zusammengefasst.
3.

Folgende Fragestellungen, bei denen nicht vorrangig technische Aspekte im Vordergrund standen, konnten besprochen werden:

3.1.

Fehlende Begründungen für Gefahrtarifwechsel (Ziffer 1 der Tabelle)

Problem:

Wird bei der Betriebsprüfung festgestellt, dass Entgelte einzelner Beschäftigter ganz oder teilweise unzutreffend einer der veranlagten Gefahrtarifstellen zugeordnet wurden, ist für die Sachbearbeitung der Unfallversicherung bei dem Hinweis "unzutreffende Gefahrtarifstelle" nicht erkennbar, auf welche Tatsachen die Prüffeststellungen gestützt werden. In diesen Fällen wird der Unfallversicherungsträger sich ggf. mit dem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen müssen, um den Sachverhalt zum Gefahrtarifwechsel vollständig aufzuklären. Dies kann dazu führen, dass die Bearbeitung und die Erstellung des vom Unfallversicherungsträger zu erlassenden Bescheides sich verzögert.

Lösungsansatz:

Sofer...

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