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Unfallversicherung / 1.1.10.10 TOP 6 der AGBEIUE Sitzung 4-2010 vom 28.09.2010 - Zukünftige Pflege des UV-Handbuchs für die Prüfdienste der Rentenversicherungsträger

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Az.: 0342/00-20-50-10-09

Sachverhalt:

0. Es geht um die Klärung der Frage, wer zukünftig für die dauerhafte Pflege des UV-Handbuchs verantwortlich ist.
1. Das Teilprojekt "Fortführung Handbuch UV" hat fristgerecht zum Jahresende 2009 das "UV-Handbuch" erstellt. Die Veröffentlichung wurde im Fachinfomationssystem Prüf-Office zum 1. Januar 2010 vorgenommen und stand von diesem Zeitpunkt an den Prüfdiensten der Rentenversicherungsträger zur Verfügung. Ebenso diente es bereits vor diesem Zeitpunkt als Basis für die durchzuführenden Multiplikatorenschulungen. Es beinhaltet Lösungen zu Rechts-, Sach- und Verfahrensfragen und bildet im technischen Teil die implementierten Anwendungen der Datenverarbeitung ab. Mit dem UV-Handbuch wurde das Ziel einer zusammenfassenden Darstellung des neuen Prüfgebietes erreicht.
2. Das PTUV hat in seiner Sitzung 2/2010 zu TOP 5 protokolliert, dass eine Übertragung der künftigen Pflege des UV-Handbuchs auf die B7-Dozenten nicht zielführend sei. Eine Verlagerung der Aufgabe auf die Leitung durch das FEZ wurde als mögliche Alternative erachtet; eine originäre Zuständigkeitszuweisung an sonstige Bereiche existiert nicht.
3. Die bisher an der Erarbeitung des Handbuchs beteiligten Mitarbeiter des Teilprojektes "Fortführung Handbuch UV" hatten sich bereit erklärt, die Pflege des Werks bis auf Weiteres gemeinsam zu gewährleisten. Aus diesem Grund hat das PTUV die AGBEIUE gebeten, eine von ihr eingesetzte temporäre Arbeitsgruppe - entsprechend der bisherigen Besetzung des Teilprojektes und im Auftrag der AGBEIUE - hiermit zu betrauen.
4. Die AGBEIUE hat diesem Wunsch des PTUV entsprochen und in ihrer Sitzung 4/2009 zu TOP 3, Ziffer 6.4 beschlossen, dass die Mitglieder des Teilprojektes "Fortführung Handbuch UV" bis auf Weiteres die Aktualität des Handbuchs s...

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