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Unfallkosten / Lohnsteuer

Rainer Hartmann
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1 Erstattung von Unfallkosten

Unfallkosten eines Arbeitnehmers mit seinem eigenen Pkw können durch den Arbeitgeber nur dann steuerfrei erstattet werden, wenn sich der Unfall auf einer beruflichen Fahrt ereignet hat.

Alkohol am Steuer

Zu beachten ist, dass nach der Rechtsprechung auch Fahrten aus beruflichem Anlass zu einer Privatfahrt werden, wenn der Unfall unter Alkoholeinfluss zustande kommt.[1]

Unfall auf einer Privatfahrt

Sofern der Arbeitgeber Unfallkosten anlässlich einer Privatfahrt mit dem arbeitnehmereigenen Fahrzeug ersetzt, liegt hierin steuerpflichtiger Arbeitslohn, der nach den für sonstige Bezüge geltenden Grundsätzen dem Lohnsteuerabzug unterliegt.

[1] BFH, Urteil v. 6.4.1984, VI R 103/79, BStBl 1994 II S. 434.

2 Unfall auf dem Weg zur Arbeit

Ungeachtet der Abzugsmöglichkeit durch den Arbeitnehmer ist der Arbeitgeberersatz für Unfallkosten mangels Steuerbefreiung lohnsteuerpflichtig, wenn der Verkehrsunfall auf einer Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder während einer zweiten oder weiteren Familienheimfahrt pro Woche eingetreten ist. Der Werbungskostenersatz durch den Arbeitgeber ist – abgesehen von den gesetzlichen Ausnahmefällen Berufskleidung und Werkzeuggeld – grundsätzlich lohnsteuerpflichtig.

Unfallkosten als Werbungskosten abzugsfähig

Die Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann der Arbeitnehmer aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Regelung nur i. H. d. Entfernungspauschale pro Entfernungskilometer als Werbungskosten ansetzen. Grundsätzlich sind mit dem Ansatz der Entfernungspauschale alle Aufwendungen für das Fahrzeug abgegolten, die durch die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anfallen.

Eine Sonderstellung nehmen außergewöhnliche Fahrzeugkosten ein, zu denen auch die Unfallkosten zählen.[1] Unfallkosten werden durch die Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale...

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