Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Umzugskosten

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Zusammenfassung

 
Begriff

Ein Arbeitnehmer, der aus dienstlichen Gründen an einen weit entfernten Ort versetzt wird, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung der dadurch entstandenen Umzugskosten. Die durch einen beruflich veranlassten Umzug entstandenen tatsächlichen Umzugskosten sowie die dadurch anfallenden Mehraufwendungen kann der Arbeitgeber steuerfrei erstatten. Verbleibende Aufwendungen werden den vom Arbeitnehmer ansetzbaren Werbungskosten zugeordnet.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: § 670 BGB stellt die allgemeine Rechtsgrundlage für Aufwendungsersatzansprüche (= freiwillige Vermögensopfer) dar.

Lohnsteuer: Die Steuerfreiheit von Umzugskostenvergütungen durch öffentliche oder private Arbeitgeber regeln § 3 Nr. 13 bzw. 16 EStG. Die entsprechenden Verwaltungsanweisungen enthalten R 3.13 und 3.16 LStR sowie H 3.13 und 3.16 LStH; außerdem R 9.9 LStR und H 9.9 LStH. Die steuerfreien Pauschalvergütungen für Umzugskosten enthalten BMF, Schreiben v. 21.7.2021, IV C 5 – S 2353/20/10004 :002, BStBl 2021 I S. 1021, und BMF, Schreiben v. 28.12.2023, IV C 5 – S 2353/20/10004: 003, BStBl 2024 I S. 84.

Sozialversicherung: Die Beitragsfreiheit der Umzugskosten ergibt sich aus § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV.

 
Kurzübersicht
 
Entgelt LSt SV
Arbeitgeberersatz für Umzugskosten frei frei

Arbeitsrecht

1 Umzugskostenerstattung

Der arbeitsvertraglich begründete Umzug eines Arbeitnehmers an einen anderen Wohnort ist regelmäßig mit der Frage einer eventuellen Kostenübernahme seitens des Arbeitgebers verknüpft. Zieht der Arbeitnehmer zur erstmaligen Aufnahme eines neu begründeten Arbeitsverhältnisses um, entsteht ohne entsprechende Vereinbarung kein Anspruch auf Kostenerstattung. Anders ist dies bei vom Arbeitgeber veranlassten oder geforderten Umzügen, insbesondere in einem laufenden Arbeitsverhältnis. Grundsätzlich gilt...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Prüf Office enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren