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Umsatzsteuer bei Haus- und Grundbesitz: Entstehung der Umsatzsteuer

Jörg Wilde
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Zusammenfassung

 
Überblick

Für welchen Zeitraum?

Der Zeitpunkt, zu dem die Umsatzsteuer auf die vom Unternehmer erbrachten Lieferungen und sonstigen Leistungen entsteht, ist in § 13 UStG geregelt. Er ist vor allem für die Anmeldung und Entrichtung der Umsatzsteuer von Bedeutung, also für die Frage, in welchem Voranmeldungszeitraum (bei der Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen) bzw. in welchem Besteuerungszeitraum (bei sog. Jahreszahlern) die ausgeführten Umsätze dem Finanzamt erklärt werden müssen.[1]

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

§ 13 UStG zur Entstehung der Umsatzsteuer

§ 20 UStG zur Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

[1]

S. Umsatzsteuer bei Haus- und Grundbesitz: Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten.

1 Soll- und Istversteuerung

Sollversteuerung

Ausführung der Leistung entscheidend!

Die Umsatzsteuer entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt worden ist, wenn die Steuer nach vereinbarten Entgelten berechnet wird.[1] Auf die Vereinnahmung des Entgelts kommt es regelmäßig nicht an, sodass der Unternehmer unter Umständen seine Umsatzsteuerschuld vorfinanzieren muss. Das gilt auch für Teilleistungen. Die Vereinnahmung nach vereinbarten Entgelten ist in der Umsatzsteuer der Regelfall. Bei geringen Umsätzen, beispielsweise bei der Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG oder einer freiberuflichen Tätigkeit nach § 18 EStG ist es nicht immer sinnvoll für den Steuerpflichtigen, die Umsatzsteuer nach vereinbarten Entgelten zu versteuern, da die Umsatzsteuer trotz geringer Einnahmen vorfinanziert werden muss, weil das Entgelt noch nicht eingegangen ist.

 
Praxis-Beispiel

Unterschied zwischen der Versteuerung nach vereinnahmten und vereinbarten Entgelten

A ist Eigentümer einer Gewerbeimmobilie, die er für monatlich 10.000 EUR zzgl. 1.900 EUR Umsatzsteuer an den Unternehmer B ve...

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