Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Umlageverfahren / 3 Erstattungsfähige Aufwendungen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Im Rahmen des U1-Verfahrens erstattet die Krankenkasse dem Arbeitgeber

  • das während einer Arbeitsunfähigkeit[1] oder einer medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme[2] fortgezahlte Arbeitsentgelt sowie
  • die darauf entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die Arbeitgeberbeitragsanteile zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung[3] und die Beitragszuschüsse zur freiwilligen oder privaten Krankenversicherung[4] und Pflegeversicherung.[5]
[1] § 3 Abs. 1 und 2 EFZG.
[2] § 9 Abs. 1 EFZG.
[3] § 172 Abs. 2 SGB VI.
[4] § 257 SGB V.
[5] § 61 SGB X.

3.1 Fortgezahltes Arbeitsentgelt

3.1.1 Arbeitnehmer

Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen gehört das nach § 3 Abs. 1 und 2 und § 9 Abs. 1 EFZG an Arbeitnehmer fortgezahlte Arbeitsentgelt.[1]

[1] § 1 Abs. 1 Nr. 1 AAG.

3.1.2 Minijobber

Bezüglich der erstattungsfähigen Aufwendungen kommt es nicht auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung an. So werden z. B. auch für Arbeitnehmer in sozialversicherungsfreien bzw. -befreiten kurzfristigen Beschäftigungen von mehr als 4 Wochen Dauer oder in geringfügig entlohnten Beschäftigungen die Arbeitgeberaufwendungen im Krankheitsfall erstattet.

3.1.3 Auszubildende/Praktikanten

Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AAG ist auch das an Auszubildende fortgezahlte Arbeitsentgelt erstattungsfähig. Dazu gehört auch das an Praktikanten bzw. Volontäre fortgezahlte Arbeitsentgelt.

Eine Erstattung kommt auch für Arbeitgeber in Betracht, die nur Auszubildende beschäftigen.[1]

Erstattungsfähig ist auch das an solche Praktikanten fortgezahlte Entgelt, die ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum im Rahmen der Hochschul- oder Fachschulausbildung ableisten. Bei diesen Personen steht der Erwerb beruflicher Kenntnisse im Vordergrund. Sie haben deshalb Anspruch auf angemessene Vergütung[2] und grundsätzlich Anspruch auf Fortzahlung der Vergütun...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Prüf Office enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Produktempfehlung


Zum Thema haufe.de
Haufe Shop: Feel Safe. Be Brave.
Feel safe. Be brave.
Bild: Haufe Shop

Karin Lausch sieht psychologische Sicherheit als den Schlüssel zu echter Teamarbeit, nachhaltiger Gesundheit und wirklicher Innovation. Ihr Buch ist ein Plädoyer für Mut zu unbequemem Klartext und echter Veränderung. Es beschreibt, wie wir die Strukturen schaffen, in denen wir sagen können, was wir wirklich denken. Denn Fortschritt wird erst dann möglich, wenn wir nicht aus Angst schweigen, sondern mutig handeln.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren