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Umlageverfahren

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Zusammenfassung

 
Begriff

Das Umlageverfahren bei Krankheit wurde geschaffen, um gerade kleineren und mittleren Betrieben zu helfen. Es soll die nicht unerhebliche finanzielle Belastung für Aufwendungen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auffangen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Gesetzliche Grundlage des Umlageverfahrens ist das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG), das in Ergänzung zum Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) zu sehen ist. Der GKV-Spitzenverband hat sich in "Grundsätzlichen Hinweisen" (GR v. 19.11.2019) mit dem Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Entgeltfortzahlung im Detail beschäftigt. Relevant sind außerdem die "Grundsätze zum Antragsverfahren auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)" (GR v. 29.10.2020) sowie die Verfahrensbeschreibung für das maschinelle Antragsverfahren auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) (GR v. 3.3.2021).

 
Praxis-Beispiele
  • Keine Umlage bei Einmalzahlungen, Beispiel mit Märzklausel

Sozialversicherung

1 Durchführung

1.1 Krankenkassen

Das U1-Verfahren wird von allen Krankenkassenarten mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Krankenkasse durchgeführt. Die Krankenkassen können die Durchführung des U1-Verfahrens auch auf andere Stellen übertragen. Zuständig für die Durchführung des U1-Verfahrens ist die Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer versichert ist. Ist der Arbeitnehmer nicht gesetzlich krankenversichert, führt die Krankenkasse das U1-Verfahren durch, die für den Arbeitnehmer auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Bundesagentur für Arbeit einzieht. Ergibt sich auch danach keine zuständige Krankenkasse, wählt der Arbeitgeber nach den Regelungen des allgemeinen Krankenkassenwahlrechts[1] eine Krankenkasse.

 
Achtung

Geringfügig Beschäftigte

Eine Sonderregelung gilt für alle geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer.[2]...

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