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TRBS 1115 Teil 1: Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen

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Hier gelangen Sie zur TRBS 1115 Teil 1.

 

 

 
Fassung 24.11.2022
Fundstelle GMBl. Nr. 25 vom 22.03.2023 S. 522
Änderung Neue Technische Regel für Betriebssicherheit
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

Durch den steigenden Vernetzungsgrad können sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen zunehmend zum Ziel von Cyberbedrohungen werden. Dies hat der Arbeitgeber bei seiner Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.

Mögliche Auswirkungen von Cyberbedrohungen können sein:

  • Beeinflussung der Verfügbarkeit (z. B. Deaktivieren oder Blockieren der Funktion von sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtungen),
  • Verletzung der Integrität (z. B. unberechtigte Änderung von Daten),
  • Verletzung der Vertraulichkeit (z. B. Abfluss von Daten einschließlich Passwörtern und Signaturen).

Sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen, ihre Integration in das Arbeitsmittel und ihre Anwendung müssen nach dem Stand der Technik vor Cyberbedrohungen derart geschützt sein, dass Gefährdungen für Beschäftigte und bei überwachungsbedürftigen Anlagen auch andere Personen in deren Gefahrenbereich vermieden werden. Cybersicherheitsmaßnahmen dienen dazu, die Funktionsfähigkeit von sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtungen während der gesamten Verwendungsdauer des Arbeitsmittels auch bei Cyberbedrohungen aufrechtzuerhalten.

Verfahren müssen etabliert werden, um die Eignung und Funktionsfähigkeit der Cybersicherheitsmaßnahmen zu überprüfen, dies sollte nach folgenden Kriterien erfolgen:

  • regelmäßig in geeigneten Zeitabständen,
  • bei Änderungen am Arbeitsmittel (8.3),
  • bei neuen Erkenntnissen zu Cyberbedrohungen z. B. aus veröffentlichten oder firmeninternen Cybersicherheitsvorfällen und Schwachstellenmeldungen oder aus einschlägigen Veröffentlichungen,
  • bei Änderungen des Stands der Technik der Cybersicherheit.

Cybersicherheit muss während...

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