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TKG-Novelle: Generelle Anforderungen und Risiken für Ver ... / 3 Worauf bei neuen Verträgen sowie Anschlussregelungen zu achten ist

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  • Bei laufenden Mehrnutzerverträgen mit Betriebskostenabrechnung auf Basis vor dem 1.12.2021 errichteten Anlagen ist die neue Sonderkündigungsoption zu berücksichtigen. Der Grundsatz der frühzeitigen Ankündigung neuer Vertragsverhandlungen gilt unabhängig davon weiter.
  • Stets mehrere Angebote von Anbietern/Netzbetreibern bzw. Telekommunikationsunternehmen einholen (sofern regional verfügbar).
  • Empfohlene Vorlaufzeit: möglichst mindestens 2 Jahre vor Auslaufen bestehender Verträge (bei geplanten Investitionen, sonst ggf. auch kürzer möglich.

3.1 Strategische Überlegungen

  • Modernisierung oder Neubau notwendig? Eigenes Zielkonzept festlegen: Investitionen geplant (ja/nein).
  • Welche Dienste?
  • Wie erfolgt die künftige Signalversorgung? Welche Kabelinfrastruktur (z. B. Glasfaser nur bis zum Gebäude – FTTB oder bis zur Wohnung – FTTH bzw. sowohl über Koaxialnetze als auch über Glasfaser)?
  • Wer wäre der Bauherr – Wohnungsunternehmen oder ein Dritter? Wer bereitet eine etwaige Ausschreibung vor?
  • Wer betreibt? Wohnungsunternehmen oder deren Tochterfirma? Ein Dritter?
  • Wer finanziert die Infrastruktur und wie erfolgt die Refinanzierung:

    • Dritter bzw. Eigenmittel, Kredite?
    • Modernisierungsumlage? – nur bei Eigeninvestition.
    • Pachterlöse oder Durchleitungsentgelte? – faktisch nur bei freier Finanzierung relevant.
    • Glasfaserbereitstellungsentgelt bzw. Betriebskostenumlage?– nur bei Investitionen Dritter.
  • Beteiligung an der Wertschöpfung (ja/nein)

    • Beteiligung an Durchleitungsentgelten/Provisionen von digitalen Programm- und Diensteanbietern sowie Shoppingkanälen (z. B. Deutsche Netzmarketing) – faktisch nur bei freier Finanzierung möglich.
    • Andere Regelungen (z. B. Pachteinnahmen, Umsatzbeteiligung, Marketingzuschuss). Bei Eigenversorgung über Mehrnutzerverträge gilt das betriebskostenrechtliche Nettokostenprinzip nicht, d. h. der Ver...

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