Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Teil II Das Familienunternehmen / 2.1.2 Personengesellschaften

Dr. Wolf-Georg von Rechenberg, Prof. Dr. Angelika Thies
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Die für Familienunternehmen in erster Linie relevanten Personengesellschaften sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG) sowie die Kommanditgesellschaft (KG). Sowohl bei OHG als auch bei KG treten Mischformen auf, wie die GmbH & Co. OHG oder die GmbH & Co. KG. Personengesellschaften sind nach dem gesetzlichen Leitbild personalistisch strukturiert und von einer überschaubaren Anzahl von Gesellschaftern geprägt.[1]

Die GbR entsteht, wenn sich mehrere Beteiligte zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks verpflichten (§ 705 BGB). Sie ist damit die Grundform eines gesellschaftsrechtlichen Zusammenschlusses in Form einer Personengesellschaft.[2] Die Gründung einer GbR setzt voraus, dass mindestens zwei Gesellschafter vorhanden sind, eine Ein-Mann-GbR ist nicht möglich.[3] Die GbR grenzt sich von anderen Personengesellschaften wie der OHG und KG dadurch ab, dass sie nicht auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist. Betreibt eine Personengesellschaft ein Handelsgewerbe, d. h. eine planmäßige, auf Dauer angelegte selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit am Markt, die einen kaufmännisch eingerichteten Gewerbebetrieb erfordert, so ist sie damit automatisch nicht mehr GbR, sondern Personenhandelsgesellschaft (in der Regel OHG).[4] Die GbR nimmt mit dem gesamthänderisch gebundenen gemeinschaftlichen Vermögen der Gesellschafter (§ 718 BGB) am Rechtsverkehr teil, begründet eigene Rechte und Pflichten und ist (mit einigen Einschränkungen) rechtsfähig.[5] Neben der nach außen tätigen GbR kommt die Rechtsform der GbR häufig auch als reine Innengesellschaft vor. Während bei der Außen-GbR jeder Gesellschafter grundsätzlich gegenüber Dritten haftet, fehlt es bei der reinen Innengesellschaft an einer gemeinsamen Vertretung nach außen und an eine...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Ertragsteuern Online enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Produktempfehlung


Zum Thema haufe.de
Haufe Shop: Feel Safe. Be Brave.
Feel safe. Be brave.
Bild: Haufe Shop

Karin Lausch sieht psychologische Sicherheit als den Schlüssel zu echter Teamarbeit, nachhaltiger Gesundheit und wirklicher Innovation. Ihr Buch ist ein Plädoyer für Mut zu unbequemem Klartext und echter Veränderung. Es beschreibt, wie wir die Strukturen schaffen, in denen wir sagen können, was wir wirklich denken. Denn Fortschritt wird erst dann möglich, wenn wir nicht aus Angst schweigen, sondern mutig handeln.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren