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Teil B Grundlegende Analyse einzelner Finanzierungsformen / 2.3 Swaps

Dr. Andreas Körner
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Rz. 581

Swaps sind Termingeschäfte, die durch den Tausch laufender Zahlungsverpflichtungen gekennzeichnet sind. Das Grundprinzip moderner Swapformen beinhaltet den wiederkehrenden (mehrperiodischen) Austausch von Zahlungsströmen zwischen den Vertragsparteien zu festgesetzten Terminen über die gesamte Swaplaufzeit.[1] Die Höhe der periodischen Zahlungen leitet sich von der Wertentwicklung der Wechselkurse, Zinssätze, Aktienkurse, Aktienindizes oder eines sonstigen Preises oder Preisindexes, bezogen auf einen fiktiven Kapitalbetrag (Notional Amount, Notional Principal Amount), ab. Der fiktive Kapitalbetrag dient lediglich als eine Referenzgröße, um die periodischen Swapzahlungen zu berechnen; zu einer tatsächlichen Kapitalüberlassung kommt es nicht.[2]

 

Rz. 582

Die in der Praxis häufigsten Swapverträge sind Zinsswaps (Interest Rate Swaps). Die Parteien tauschen dabei eine feste Zinszahlungsverpflichtung gegen eine variable, an einem Referenzzins orientierte Zinszahlungsverpflichtung. Beispielsweise zahlt die eine Partei der anderen in dreimonatigen Abständen für die Dauer des Swapgeschäfts den jeweils gültigen Drei-Monats-Euribor bezogen auf einen fiktiven Kapitalbetrag, die andere Partei zahlt ihr im Gegenzug am jeweiligen Zahlungstermin einen über die Dauer des Swapgeschäfts unveränderlichen festen Zinsbetrag bezogen auf den fiktiven Kapitalbetrag. Wegen der Aufrechnung der gegenläufigen Zahlungen kommt es zum jeweiligen Zahlungstermin immer nur zu einer Ausgleichszahlung i. H. d. Differenz der beiden Verpflichtungen. Mit einem solchen Instrument kann beispielsweise das Risiko steigender Zinsen bei variabler Verschuldung abgesichert werden. Werden bei einem Swap Zinszahlungsverpflichtungen in verschiedenen Währungen getauscht, handelt es sich um einen sogenannten Cross Cu...

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