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Tariferhöhung im öffentlichen Dienst (TV-L)

Christian Wäldele
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Zusammenfassung

 
Überblick

Mit den in der Regel alle zwei Jahre stattfindenden Tarifverhandlungen werden – häufig rückwirkend – die Entgelte erhöht und teilweise auch Einmalzahlungen vereinbart. Im nachfolgenden Beitrag erhalten Sie eine Anleitung zur korrekten Umsetzung von Tariferhöhungen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Änderungstarifverträge zum TV-L

1 Tarifänderung

Seit Inkrafttreten des TV-L am 1.11.2006 finden in der Regel alle zwei Jahre Tarifverhandlungen statt.

Eine kleine Besonderheit hinsichtlich der Laufzeit bzw. der Möglichkeit der Kündigung der Tabellen besteht im Tarifabschluss 2023. Die tariflichen Regelungen sind nicht nach 24, sondern nach 25 Monaten kündbar. Die im Jahr 2023 ausgehandelten tarifvertraglichen Regelungen treten (rückwirkend) zum 1. Oktober 2023 in Kraft und sind erstmals zum 31. Oktober 2025 kündbar. Im Mittelpunkt der Tarifverhandlungen steht die Entgelterhöhung. Die Tarifvertragsparteien veröffentlichen nach der Grundsatzeinigung über die Tariferhöhung häufig ein sog. "Eckpunktepapier", in dem die wesentlichen Punkte der Tarifeinigung bekannt gegeben werden. Nach diesem Zeitpunkt beginnen die Redaktionsverhandlungen, in denen Detailfragen geklärt und die Grundsatzeinigung in die Form eines Änderungstarifvertrags gefasst wird. Weitere Einzelheiten zum aktuellen Tarifabschluss finden Sie im Eckpunktepapier zur "Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder 2023".

 
Hinweis

Zahlung der höheren Entgelte bereits aufgrund des Eckpunktepapiers?

Einen Rechtsanspruch auf die höheren Entgelte haben die Beschäftigten erst ab dem Zeitpunkt, ab dem ein entsprechender Änderungstarifvertrag von den Tarifvertragsparteien unterzeichnet wird und in Kraft tritt. Zwischen der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers und dem Abschluss des formalen Änderungstari...

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