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Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäft ... / IV. Sonstiges Tarifrecht

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1. Garantiebetrag bei Höhergruppierung

Die Garantiebeträge werden zum 1. Januar 2019 für die Dauer der Laufzeit des Tarifvertrages auf 100 Euro (Entgeltgruppen 1 bis 8) bzw. 180 Euro (Entgeltgruppen 9 bis 14) erhöht.

Der jeweilige Garantiebetrag ist begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung.

2. Aufspaltung der Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b

Die bisherige Entgeltgruppe 9 wird in die Entgeltgruppen 9a und 9b aufgeteilt. Für die Entgeltgruppe 9a (bisher Entgeltgruppe 9 mit besonderen Stufenlaufzeiten) gelten die folgenden Beträge als Ausgangswert:

 
  Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Ausgangswert 2.749,89 3.029,67 3.077,31 3.172,55 3.560,20 3.667,01

Für die Erhöhung der Beträge nach Satz 2 gilt l. 1. entsprechend. Die Stufenlaufzeit in Entgeltgruppe 9a richtet sich nach S 16 Absatz 3 Satz 1 TV-L. Die bisherige Entgeltgruppe 9 mit regulärer Stufenlaufzeit wird Entgeltgruppe 9b.

3. Zuschlag für Samstagsarbeit in Krankenhäusern (§ 43 TV-L)

Für die nichtärztlichen Beschäftigten in Krankenhäusern (S 43) wird der Zuschlag für Samstagarbeit (13 bis 21 Uhr) ab 1. Januar 2020 wie folgt festgelegt:

Soweit Samstagsarbeit im Rahmen von Wechselschicht- oder Schichtarbeit anfällt, beträgt der Zuschlag für Samstagsarbeit unverändert 0,64 Euro je Stunde. Soweit die Samstagsarbeit nicht im Rahmen von Wechselschicht- oder Schichtarbeit anfällt, beträgt der Zuschlag 20 Prozent des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe.

Die Tarifvertragsparteien werden Verhandlungen über die Erhöhung des Zeitzuschlags für Samstagsarbeit bei Wechselschicht- oder Schichtarbeit in Krankenhäusern (§ 43 TV-L) aufnehmen, nachdem die entsprechenden Tarifverhandlungen der VKA abgeschlossen sind.

4. Zusatzurlaub für ständige Wechselschichtarbeit in Krankenhäusern (§ 43 TV-L)

Der Zusatzurlaub für ständige Wechselschichtarbeit von Beschäftigten im Sinne des S 43 TV-L wird entsprechend der folgenden Tabelle erhöht:

 
Für ständige
Wechselschichtarbeit
20...

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