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Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäft ... / III. Beschäftigte in der Pflege und in Gesundheitsberufen

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1. Erstrecken der Universitätsklinik-Zulage auf Pflegekräfte im Maßregelvollzug (§ 61 Nrn. 1, 2 und 3 StGB) und im Justizvollzug

In Satz 1 der Vorbemerkung Nr. 8 zu Teil IV Abschnitte 1 und 2 der Anlage A zum TV-L werden jeweils nach dem Wort "Universitätskliniken" ein Komma und die Wörter "im Maßregelvollzug (§ 61 Nrn. 1, 2 und 3 StGB) und im Justizvollzug" eingefügt.

2. Zulage für Beschäftigte in Gesundheitsberufen, im Maßregelvollzug (§ 61 Nrn. 1, 2 und 3 StGB) und im Justizvollzug

Die Vorbemerkungen zu Abschnitt 10 Unterabschnitte 5, 6, 8, 10 und 14 und die Vorbemerkung Nr. 2 zu Abschnitt 22 Unterabschnitt 3 des Teils II der Anlage A zum TV-L werden um eine Regelung ergänzt, nach der

  • Ergotherapeuten, Logopäden, medizinische Fachangestellte und zahnmedizinische Fachangestellte, medizinisch-technische Assistenten und Physiotherapeuten, die nach Teil II Abschnitt 10 Unterabschnitte 5, 6, 8, 10 oder 14 der Anlage A zum TV-L eingruppiert sind, sowie
  • biologisch-technische Assistenten und chemisch-technische Assistenten, die nach Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 3 der Anlage A zum TV-L eingruppiert sind,

im Maßregelvollzug (§ 61 Nrn. 1, 2 und 3 StGB) und im Justizvollzug eine monatliche Zulage nach Anlage F Abschnitt IIa erhalten.

3. Zulagen für Beschäftigte in den Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg

  1. § 50 Nr. 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

    Pflegerinnen und Pflegehelferinnen nach der Vorbemerkung Nr. 1 zu Teil IV Abschnitt 1 der Entgeltordnung, die nach Teil IV Abschnitt 1 oder 2 der Entgeltordnung eingruppiert sind, erhalten eine monatliche Zulage nach Anlage F Abschnitt IV Nr. 8; die Vorbemerkung Nr. 8 zu Teil IV Abschnitt 1 und die Vorbemerkung Nr. 8 zu Teil IV Abschnitt 2 der Entgeltordnung finden keine Anwendung.

  2. § 50 Nr. 4 wird wie folgt gefasst:

    Zitat

    Nr. 4 Zulage für Diätassistenten, Ergotherapeuten, Logopäden, Masseure und medizinische Bademeister, medizinische Fachangestellte und zahnmedizinische Fachangestellte, medizinisch-technische Assistenten und medizinisch-technische Gehilfen, pharmazeutisch-technische Assistenten, Physiotherapeuten, biologisch-technische Assistenten un...

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