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Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäft ... / I. Entgelt

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1. Erhöhung der Tabellenentgelte des TV-L

Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen- oder Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü) werden wie folgt erhöht:

  1. zum 1. November 2024 um 200 Euro und
  2. zum 1. Februar 2025 um weitere 5,5 Prozent

Soweit die Summe der Erhöhungen nach Satz 1 Buchstaben a und b insgesamt keine Erhöhung um 340 Euro erreicht, wird der betreffende Erhöhungsbetrag zum 1. Februar 2025 auf 340 Euro gesetzt.

Unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten weiteren Verbesserungen ergibt sich daraus eine dauerhafte Kostensteigerung für die Tarifgemeinschaft deutscher Länder von 11,11 Prozent.

2. Inflationsausgleich

Die Vertragsparteien schließen den sich aus der Anlage 1 ergebenden "Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich)" vom 9. Dezember 2023. Der Tarifvertrag unterliegt nicht der Erklärungsfrist nach Abschnitt XII.

3. Auszubildende, dual Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten

Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG, nach dem TVA-L Pflege, nach dem TVA-L Gesundheit, die monatlichen Entgelte der dual Studierenden nach dem TVdS-L sowie die Entgelte der Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TV Prakt-L werden wie folgt erhöht:

  1. zum 1. November 2024 um einen Festbetrag in Höhe von 100 Euro und
  2. zum 1. Februar 2025 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 50 Euro.

4. Folgeänderungen bei Entgeltbestandteilen

Es erhöhen sich

  1. die Bemessungsgrundlage für die Lohnzuschläge nach § 1 Absatz 2 des Tarifvertrages über die Lohnzuschläge gemäß § 29 MTL II (TVZ zum MTL) vom 9. Oktober 1963,
  2. die Besitzstandszulagen nach §§ 9 und 11 TVÜ-Länder,
  3. die Zulagenbeträge in der Anlage F,
  4. die Bereitschaftsdienstentgelte in der Anlage E zum TV-L

zum 1. November 2024 um 4,76 Prozent (umgerechneter Sockel) und zum 1. Februar 2025 um weitere 5,5 Prozent.

Der Erhöhungssatz nach Nr. 4...

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