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Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäft ... / I. Entgelt

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1. Erhöhung der Tabellenentgelte des TV-L

Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen- oder Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü) werden zum 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent erhöht.

2. Corona-Sonderzahlung

Die Vertragsparteien schließen den sich aus der Anlage ergebenden "Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung (TV Corona-Sonderzahlung)". Der Tarifvertrag unterliegt nicht der Erklärungsfrist nach VIII.

3. Auszubildende, dual Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten

Die monatlichen Entgelte werden zum 1. Dezember 2022 wie folgt erhöht:

  1. Auszubildende nach dem TVA-L BBiG, dual Studierende mit einem Ausbildungsteil nach S 1 Absatz 1 Satz 3 Buchstabe a TVdS-L sowie Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TV Prakt-L: 50 Euro,
  2. Auszubildende nach dem TVA-L Pflege und dual Studierende mit einem Ausbildungsteil nach S 1 Absatz 1 Satz 3 Buchstabe b und c TVdS-L sowie Auszubildende nach dem TVA-L Gesundheit und dual Studierende mit einem Ausbildungsteil nach S 1 Absatz 1 Satz 3 Buchstabe d TVdS-L: 70 Euro.

4. Folgeänderungen bei Entgeltbestandteilen

Es erhöhen sich

  1. die Bereitschaftsdienstentgelte in der Anlage E zum TV-L,
  2. die Bemessungsgrundlage für die Lohnzuschläge nach S 1 Absatz 2 des Tarifvertrages über die Lohnzuschläge gemäß S 29 MTL Il (TVZ zum MTL) vom 9. Oktober 1963,
  3. die Besitzstandszulagen nach SS 9 und 1 1 TVÜ-Länder,
  4. die Zulagenbeträge in der Anlage F

zum 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent.

Der Erhöhungssatz nach Nr. 4 der Protokollerklärungen zu S 21 Satz 2 und 3 TV-L beträgt für vor dem 1. Dezember 2022 zustehende Entgeltbestandteile 2,52 Prozent.

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