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Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäft ... / 6 Sonstiges Tarifrecht

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6.1 Ärztliche Untersuchung

  1. In § 3 Absatz 5 TV-L wird der Satz 2 wie folgt gefasst: "Bei dem beauftragten Arzt kann es sich um einen Betriebsarzt, Personalarzt oder Amtsarzt handeln, soweit sich die Betriebsparteien nicht auf einen anderen Arzt geeinigt haben."
  2. Die §§ 41 Nr. 2, 42 Nr. 2 und 43 Nr. 2 TV-L sowie § 4 Absatz 2 TVA-L BBiG, § 4 Absatz 2 TVA-L Pflege und § 4 Absatz 1 TV Prakt-L werden entsprechend angepasst.

6.2 Berücksichtigung von Berufserfahrung bei der Neueinstellung in der Entgeltgruppe 9

  1. Es wird folgende Protokollerklärung zu § 16 Absatz 2 Satz 3 TV-L eingefügt:

    "Protokollerklärung zu § 16 Absatz 2 Satz 3:"

    "Für Arbeitsverhältnisse, die gemäß Absatz 3 Satz 2 der besonderen Stufenlaufzeit von fünf Jahren in Stufe 2 unterfallen, erfolgt die Einstellung in die Stufe 3 bei Vorliegen einer einschlägigen Berufserfahrung von insgesamt mindestens sechs Jahren."

  2. Die §§ 40 Nr. 5 und 44 Nr. 2a TV-L werden entsprechend angepasst.
  3. Die Tarifvertragsparteien vereinbaren folgende Niederschriftserklärung zur Protokollerklärung zu § 16 Absatz 2 Satz 3:

    "Die Frage der Entzerrung der Entgeltgruppe 9 wird Gegenstand der Verhandlungen zur Entgeltordnung zum TV-L nach Nummer III.1. sein."

6.3 Übergangsversorgung Feuerwehr und Justizvollzug

§ 47 Nr. 3 TV-L wird entsprechend der Anlage 5 neu gefasst.

Anlage 5 zur Tarifeinigung vom 17.2.2017

Übergangszahlung für Beschäftigte im Justizvollzugsdienst der Länder sowie im feuerwehrtechnischen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg sowie des Landes Berlin

§ 47 Nr. 3 TV-L wird wie folgt gefasst:

(1) Das Arbeitsverhältnis von Beschäftigten mit einer Tätigkeit von mindestens 36 Jahren bei demselben Arbeitgeber im Aufsichts-, Werk- oder Sanitätsdienst des Justizvollzugsdienstes oder im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr endet auf schriftliches Verlangen der/des Beschäftigten zu dem von ihr/ihm gewünschten Zeitpunkt, frühestens jedoch 36 Kalendermonate vor dem Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze und n...

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