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Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäft ... / 4.1 Aufnahme von Tarifverhandlungen zur Entgeltordnung zum TV-L

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Für die Verhandlungen zur Entgeltordnung zum TV-L treffen die Tarifvertragsparteien die Prozessvereinbarung nach Anlage 2.

Anlage 2 zur Tarifeinigung vom 17.2.2017

Die Tarifvertragsparteien stimmen darin überein, unverzüglich nach Abschluss der Tarifrunde 2017 mit folgenden Maßgaben Tarifverhandlungen über eine Weiterentwicklung der Entgeltordnung der Länder aufzunehmen:

  1. Grundlage der Verhandlungen sind die Eingruppierungsvorschriften des TV-L und die Tätigkeitsmerkmale der Anlage A zum TV-L (Entgeltordnung der Länder).
  2. Bei den Verhandlungen sollen allgemeine berufliche und tarifliche Entwicklungen, die nicht in die Entgeltordnung vom 2. Januar 2012 eingeflossen oder seitdem eingetreten sind, einbezogen werden.
  3. Zunächst wird in gemeinsamen Arbeitsgruppen eine Durchsicht und Analyse aller vorhandenen Eingruppierungsmerkmale der Anlage A zum TV-L mit dem Ziel der Feststellung ihrer weiteren Relevanz (Beibehaltung, Streichung, Aktualisierung oder Ergänzung) durchgeführt.
  4. Es wird eine Steuerungsgruppe auf Spitzenebene gebildet. Ihr gehören unter Einbeziehung der Vorsitzenden zu gleichen Teilen Vertreterinnen und Vertreter der TdL und der Gewerkschaften an. Sie soll die Arbeitsschritte koordinieren, den erreichten Verhandlungsstand bewerten, offene Fragen klären und weitere Verhandlungsschritte festlegen. Die Steuerungsgruppe tagt im Abstand von vier Monaten.
  5. Die Verhandlungen sollen im Jahr 2018 abgeschlossen sein, damit in der Tarifrunde 2019 über die Inkraftsetzung der geeinten Änderungen entschieden werden kann.
 

Erläuterungen

Die Länder sind bei der Reform des Eingruppierungsrechts mit der Schaffung der neuen Entgeltordnung zum 1.1.2012 vorangegangen. Die neue Entgeltordnung verfolgte in erster Linie einen redaktionellen Ansatz. Inhaltliche Veränderungen hielten sich in Gren...

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