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Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäft ... / 2 Entgelt

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2.1 Erhöhung der Tabellenentgelt des TV-L

Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen- oder Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü) werden wie folgt erhöht:

  1. ab 1.1.2017 um 2,0 v. H

    bzw. abweichend davon in

    • den Entgeltgruppen 1 bis 8 (einschließlich der Entgeltgruppe 2 Ü),
    • der Entgeltgruppe 9 Stufen 1 bis 3,
    • der Entgeltgruppe 10 Stufe 1,
    • der Entgeltgruppe 11 Stufe 1,
    • der Entgeltgruppe 12 Stufe 1,
    • den Entgeltgruppen KR 3a, 4a und 7a,
    • der Entgeltgruppe KR 8a Stufen 1 bis 5,
    • der Entgeltgruppe KR 9a Stufen 3 und 4 und
    • der Entgeltgruppe KR 9b Stufe 3

    ab 1.1.2017 um 75 Euro und

  2. ab 1.1.2018 um weitere 2,35 v. H.
 

Erläuterungen

Bei der Entgelterhöhung für das Jahr 2017 handelt es sich um eine Kombination einer klassischen linearen Erhöhung und einem Mindestbetrag für bestimmte enumerativ aufgezählte Entgeltgruppen. Soweit von den Vertretern der Tarifvertragsparteien und den Medien formuliert wird, "die Entgelte der Beschäftigten steigen in einer ersten Stufe rückwirkend zum 1.1.2017 um 2,0 %, mindestens jedoch um 75 Euro" ist dies irreführend, da eine Kappungsgrenze bei 3.200,00 Euro besteht, aufgrund dessen einige Entgeltgruppen und Stufen unter den 75 Euro zurückbleiben, wie aus nachfolgender Übersicht ersichtlich ist.

Tabelle ab 1.3.2016 - Monatsentgelte, Anlage B zum TV-L

 

Bei der Entgelterhöhung zum 1.1.2018 handelt es sich um eine reine lineare Entgelterhöhung.

2.2 Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten

Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG und nach dem TVA-L Pflege sowie die Tarifentgelte der Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TV Prakt-L werden wie folgt erhöht:

  1. ab 1.1.2017 um einen Festbetrag in Höhe von 35 Euro und
  2. ab 1.1.2018 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 35 Euro.

Die Forderung nach einem Lernmittelzuschuss in Höhe von 50 Euro pro A...

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