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Steuerrechtliche Aspekte der betrieblichen Altersversorgung bei international mobilen Arbeitnehmern (BB 2012, Heft 6, S. 351)

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Zusammenfassung

 
Überblick

Der Beitrag erläutert einzelne steuerrechtliche Aspekte der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitnehmer, für die während der Zeit der Entsendung nach Deutschland Beiträge an eine Altersversorgungseinrichtung im Heimatstaat fortgeführt werden. Zunächst wird die Besteuerung in das Inland entsandter Arbeitnehmer dargestellt. Vor allem Gesichtspunkte bei der Gleichbehandlung werfen Fragen auf. Hier ist die Auffassung des BMF, § 3 Nr. 63 EStG rechtfertige die Einschränkung der Steuerbefreiung auf Beiträge an Versorgungseinrichtungen, die versicherungsaufsichtsrechtlich zur Ausübung ihrer Tätigkeit im Inland befugt sind, kritisch zu würdigen. Ein weiteres Problem besteht in der fehlenden Harmonisierung bei der Einkommensbesteuerung sowie in der Qualifizierung ausländischer "Altersversorgungspläne". Ferner wird untersucht, welche Folgen sich aus dem im angelsächsischen Raum weit verbreiteten Rechtsinstitut des Pension Trusts bei der Besteuerung des Arbeitnehmers in Deutschland ergeben. Schließlich wird auf die Entwicklungen bei Doppelbesteuerungsabkommen eingegangen. Der Beitrag endet mit Lösungsansätzen für die Praxis.

I. Wo liegen die Probleme?

Arbeitnehmer werden seit vielen Jahren in großem Umfang zeitlich befristet aus Deutschland ins Ausland oder umgekehrt aus dem Ausland nach Deutschland entsandt, um im Gaststaat für den Arbeitgeber oder für ein Konzernunternehmen tätig zu werden. In der Regel wird im Heimatstaat während der Zeit der Entsendung für den Arbeitnehmer die betriebliche Altersversorgung von dem entsendenden Unternehmen fortgeführt. Die Vorteile, die dem Arbeitnehmer durch eine Versorgungszusage gewährt werden, sind Bestandteil des im Gaststaat zu versteuernden Arbeitslohns,[1] wenn der Gaststaat den Arbeitslohn auch nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteuern ka...

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