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Soziale Wohnraumförderung: Sachsen-Anhalt / 4.6 Darlehen und Tilgungszuschüsse

Jörg Wilde
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Projektförderung

Die anteilige Finanzierung erfolgt als Projektförderung. Diese setzt sich aus einem Baudarlehen, welches durch einen Tilgungszuschuss ergänzt werden kann, zusammen. Bei der Planung der Maßnahme ist zu berücksichtigen, dass die Mittel so sparsam wie möglich eingesetzt werden müssen (keine Luxusbauten).

4.6.1 Das Baudarlehen

Bis 80 %

Das Baudarlehen kann die Höhe von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen. Es wird bis zu 20 Jahre zinsfrei gewährt. Die Darlehenslaufzeit beträgt bis zu 30 Jahre mit bis zu zwei tilgungsfreien Jahren.

Ist die Zinsfreiheit abgelaufen, wird das Darlehen marktgerecht verzinst.

Auszahlung nach Baufortschritten

Das Darlehen wird nach Baufortschritt ausgezahlt:

  • bis zu 20 % bei Baubeginn
  • bis zu 40 % bei Rohbaufertigstellung
  • bis zu 30 % bei Bezugsfertigkeit

4.6.2 Der Tilgungzuschuss

10 %

Wird das Förderobjekt an Wohnberechtigungsscheininhaber für einen Zeitraum von 25 Jahren überlassen, wird nach Abschluss der Fördermaßnahme (Prüfung des Verwendungsnachweises) ein Tilgungszuschuss in Höhe von 10 % auf den auf diese Wohnungen entfallenden Darlehensanteil (Berechnungsbasis Wohnfläche) gewährt.

10 %

Ein Tilgungszuschuss ist auch möglich, wenn die Mietwohnung barrierefrei ausgestattet wird oder wenn die Wohnung uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar ist. Nach Abschluss der Fördermaßnahme (Prüfung des Verwendungsnachweises) wird hierfür ein Tilgungszuschuss in Höhe von 10 % auf den auf diese Wohnungen entfallenden Darlehensanteil (Berechnungsbasis Wohnfläche) gewährt.

10 %

Unterschreiten die fertiggestellten energetischen Mietwohnungen die Grenzwerte der §§ 15,16, 48, 50 und 51 des Gebäudeenergiegesetzes um mindestens 40 %, wird nach Abschluss der Fördermaßnahme (Prüfung des Verwendungsnachweises) ebenfalls ein Tilgungszuschuss in Höhe von 10 % gewährt.

Die drei genannten Zusc...

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