Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Sonderausgaben [Stand 2024] / Lohnsteuer

Nico Herr
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

1 Sonderausgaben im Lohnsteuerabzugsverfahren

Im Lohnsteuerabzugsverfahren werden lohnsteuermindernd berücksichtigt

  • der Sonderausgaben-Pauschbetrag sowie
  • die Vorsorgepauschale für die typischen Vorsorgeaufwendungen.

Die Vorsorgepauschale ist in den Lohnsteuertarif in unterschiedlicher Höhe eingearbeitet. In der Vorsorgepauschale wird auch ein Teilbetrag für die Rentenversicherung berücksichtigt, deshalb ist es wichtig zu unterscheiden, ob die Allgemeine oder die Besondere Lohnsteuertabelle anzuwenden ist.

Ob der Arbeitnehmer unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist, ist für den Sonderausgabenabzug bei der Lohnsteuerberechnung unerheblich.

2 Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 EUR

Zur Abgeltung der nicht als Vorsorgeaufwendungen abziehbaren Sonderausgaben wird ein Pauschbetrag von 36 EUR pro Arbeitnehmer angesetzt. Er ist nur in die Lohnsteuertabellen der Steuerklassen I–V eingearbeitet.

Was zu den "anderen" Sonderausgaben zählt

Durch den Sonderausgaben-Pauschbetrag sind folgende Aufwendungen des Arbeitnehmers abgegolten:

  • Unterhaltsleistungen an den im Inland (ggf. auch in der EU und im EWR) wohnenden geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner,
  • Renten und dauernde Lasten,
  • bestimmte Zahlungen im Rahmen eines Versorgungsausgleichs,
  • Kirchensteuer,
  • Kinderbetreuungskosten[1],
  • Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung,
  • Schulgeld,
  • Aufwendungen für steuerbegünstigte Zwecke, wie Spenden und Mitgliedsbeiträge.

Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung bei höheren Aufwendungen

Übersteigen die tatsächlichen Aufwendungen im Kalenderjahr voraussichtlich den Sonderausgaben-Pauschbetrag i. H. v. 36 EUR, kann der Arbeitnehmer beim Finanzamt einen Freibetrag für den Lohnsteuerabzug als ELStAM beantragen.[2]

[1]

S. Kinder.

[2]

S. Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren.

3 Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben

Unter dem Begriff "Vorsorgeaufwendungen" werden die folgenden als Sonderausgaben abzugsfähi...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Prüf Office enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren