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Social Media / Arbeitsrecht

Dr. Roman Frik
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1 Nutzen und Gefahren aus Arbeitgebersicht

Der Vorteil der aktiven Nutzung von Social Media durch ein Unternehmen liegt sicherlich zu weiten Teilen in der Selbstdarstellung der Firma. Neben formellen Präsentationen auf der firmeneigenen Website wird das Image eines Unternehmens in zunehmendem Maße durch indirekte Äußerungen von Bewerbern, Arbeitnehmern, Kunden und Geschäftspartnern geprägt. Da Bewerber, bevor sie ihre Bewerbung abschicken oder zum Vorstellungsgespräch erscheinen, regelmäßig das Unternehmen "googeln", können positive wie auch negative Kommentare von Bewerbern, Arbeitnehmern oder ausgeschiedenen Mitarbeitern entscheidenden Einfluss auf die Mitarbeitergewinnung haben. Nimmt der Arbeitgeber dies in Teilen in seine eigene Hand, sorgt er (indirekt) für positives Feedback; unterbindet er (z. B. im Rahmen von Aufhebungsverträgen) negatives öffentliches Nachkarten durch ausgeschiedene Mitarbeiter, kann ihn dies als einen attraktiven Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt erscheinen lassen.

Vertriebsaktivitäten stützen sich heute in nicht zu vernachlässigendem Umfang auf die Nutzung von Social Media durch die Vertriebsmitarbeiter. Während früher im Wesentlichen das Telefon und der persönliche Besuch die Mittel der Werbung waren, kann der (potenzielle) Kunde heute über Facebook, Xing, LinkedIn, Instagram etc. unverbindlich angesprochen werden, um ihn im Rahmen eines kurzen Chats über eine aktuelle Entwicklung zu informieren oder nach einem gemeinsamen Treffen zu fragen. Da "Freunde" über aktuelle Einträge automatisch auf dem Laufenden gehalten werden, muss der Nutzer noch nicht einmal aktiv auf seinen Kunden zugehen, sondern darf davon ausgehen, dass dieser ohnehin über seine Aktivitäten Bescheid weiß. Manche Vertriebsmitarbeiter nutzen Social Media, ohne vom Arbeitgeber hierzu explizit aufgefordert worden zu sei...

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