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Schicksal von Vorstands- und Geschäftsführeranstellungsverträgen bei Fusionen öffentlich-rechtlicher Landesbanken (BB 2008, Heft 40, S. 2178)

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Zusammenfassung

 
Überblick

Die US-Immobilienkrise im Sommer 2007 stellte auch für den deutschen Bankensektor eine weit größere Bedrohung dar, als zunächst angenommen. So gerieten im Jahr 2007 neben privaten Banken auch Landesbanken in die wirtschaftliche Schieflage. Prominenteste Fälle in diesem Zusammenhang sind wohl die SachsenLB, die WestLB sowie die BayernLB. Während die SachsenLB am 26.8.2007 durch die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) mit Wirkung zum 1.1.2008 übernommen wurde (Presseinformation der LBBW vom 26.8.2007), ist es bei der BayernLB und der WestLB bislang – wie der Presse zu entnehmenden war – bei Fusionserwägungen geblieben. So sollen etwa die Sparkassenverbände Rheinland und Westfalen bis Ende des Jahres 2007 für eine Fusion der WestLB mit der LBBW votiert haben, während in der Folge verstärkt ein Zusammenschluss der WestLB mit der hessisch-thüringischen Landesbank Helaba geprüft worden sein soll (WirtschaftsWoche vom 11.2.2008). Medienberichten zufolge sollen schließlich auch Sondierungsgespräche über eine Fusion der BayernLB und der LBBW erfolgt sein (Süddeutsche Zeitung Online vom 23.9.2007 und vom 12.8.2008). Die rechtliche Art und Weise solcher Zusammenschlüsse kann dabei sehr unterschiedlich ausgestaltet werden. Die Fusion öffentlich-rechtlicher Anstalten kann erfolgen durch Vereinigung durch Neugründung, Vereinigung durch Aufnahme und Bildung einer Zweckverbandsparkasse (Kost/Geerling, BKR 2003, 690, 691). In jedem Fall aber stellt sich in der Praxis immer wieder die wichtige und bislang noch nicht abschließend beurteilte Frage, welche Auswirkungen eine Fusion von Landesbanken für das Organ- und Dienstverhältnis der Vorstände und Geschäftsführer der übertragenden und sodann aufgelösten Landesbank mit sich bringt. Dieser Beitrag soll diesbezügliche Problemfelde...

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