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Sachbezüge / Sozialversicherung

Michael Schulz
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1 Freie Verpflegung

Die Werte für Verpflegung werden nach den jeweils zu erwartenden Preissteigerungsraten fortgeschrieben. Der Wert der als Sachbezug zur Verfügung gestellten Verpflegung beträgt für das Jahr 2026 bundesweit monatlich 345 EUR (2025: 333 EUR).[1]

Wird Verpflegung nur teilweise zur Verfügung gestellt, sind

  • für das Frühstück 71 EUR (2025: 69 EUR),
  • für das Mittagessen 137 EUR (2025: 132 EUR) und
  • für das Abendessen 137 EUR (2025: 132 EUR)

als monatlicher Wert festgesetzt.

Verpflegung für Familienangehörige, die nicht bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sind

Sofern dem Beschäftigten Verpflegung auch für Familienangehörige, die nicht bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sind, gewährt wird, erhöht sich der Verpflegungssatz für Familienangehörige,

  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben, um 100 % (= 345 EUR; 2025: 333 EUR),
  • die das 14., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, um 80 % (= 276 EUR; 2025: 266,40 EUR),
  • die das 7., aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, um 40 % (= 138 EUR; 2025: 133,20 EUR),
  • die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, um 30 % (= 103,50 EUR; 2025: 99,90 EUR).

Bei der Berechnung des Werts für Verpflegung bleibt das Lebensalter des Familienangehörigen im ersten Entgeltabrechnungszeitraum des Kalenderjahres für das ganze Jahr maßgebend.

Wenn die Verpflegung nicht für einen vollen Monat zur Verfügung gestellt wird, ist der anteilige Wert zu errechnen. Dabei wird die letzte Dezimalstelle um 1 erhöht, wenn sich in der folgenden Dezimalstelle eine der Zahlen 5 bis 9 ergibt.

 
Praxis-Beispiel

Sachbezugswerte für Teilmonate

In einer Beschäftigung besteht im Mai 2026 für 19 Tage Beitragspflicht. Der Arbeitgeber gewährt freie Verpflegung im Wert von 345 EUR monatlich.

Ergebnis: 345 EUR : 30 = 11,50 EUR

19 × 11,50 EUR = 218,50 EUR

Als beitragspfl...

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