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Russlandsanktionen: Straf- und bußgeldrechtliche Risiken (BB 2022, Heft 26, S. 1484)

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Zusammenfassung

 
Überblick

Lieferbeziehungen von und nach Russland (und Belarus) sind derzeit nicht nur ökonomisch schwierig. Sie sind zunehmend auch rechtlich gefährlich. Leicht verliert man den Überblick über die Vielzahl der sich ständig erweiternden Sanktionspakete. Der Beitrag zeigt auf, wo die straf- und bußgeldrechtlichen Risiken bestehen, wenn Unternehmen nicht in der Lage oder gewillt sind, Lieferbeziehungen zu Russland und bzw. oder Belarus abzubrechen. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Als Unternehmer sollte man daher wissen, worauf man sich einlässt.

I. Entwicklung seit 2014

Sanktionen als Mittel geopolitischer Maßregelung sind nicht neu. Gerade gegenüber Russland haben sie schon seit Sommer 2014 an Schärfe gewonnen. Der Einmarsch Russlands in die Ukraine am 24.2.2022 hat die Geschäftstätigkeit vieler Unternehmen mit russischen Unternehmen wegen immer neuer Sanktionspakete nahezu unmöglich werden lassen. Infolge der belarussischen Beteiligung an der militärischen Invasion der Ukraine durch Russland wurden die Sanktionen zunehmend auf Belarus ausgedehnt. Doch der Reihe nach:

Als Reaktion auf die Annexion der Krim durch Russland in 2014 erließ die EU weitreichende Beschränkungen des Außenhandels mit Russland.[1] Diese Restriktionen wurden für Dual-Use-Güter (Güter, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können und die damit den Zuständigkeitsbereich der EU betreffen) durch die Russlandembargo-Verordnung vom 31.7.2014 in unmittelbar geltendes Recht umgesetzt.[2] Verboten ist seitdem unter anderem der Verkauf, die Lieferung, die Verbringung und die Ausfuhr von solchen Dual-Use-Gütern, die im Anhang I der Dual-Use-Verordnung gelistet sind.

Am 23.2.2022 einigte sich der Rat der EU auf weitreichende Zugangsbeschränkungen für Russland zu den europäischen Kapital- und Fin...

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