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Restaurantscheck [Stand 2022] / 2 Lohnsteuerpauschalierung mit 25 %

Carola Hausen
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Der geldwerte Vorteil kann pauschal mit einem Steuersatz von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchsteuer) versteuert werden und ist dann beitragsfrei in der Sozialversicherung. Voraussetzung ist, dass die Mahlzeiten nicht als Lohnbestandteile im Arbeitsvertrag vereinbart sind und die Mahlzeit mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewerten ist. Die SV-Freiheit wird nur gewährt, wenn die Lohnsteuerpauschalierung für den entsprechenden Abrechnungszeitraum vorgenommen wurde. Dabei ist der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr; die Lohnsteuerpauschalierung muss bis zur Erstellung der Lohnsteuerbescheinigungen, spätestens bis zum 28.2. des Folgejahres vorgenommen werden.

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