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Rechtsprechungs- und Literaturübersicht zum Vertriebsrecht des Jahres 2008 (BB 2009, Heft 51, S. 2714)

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Zusammenfassung

 
Überblick

Wie schon in den Vorjahren (BB 2008, 2701 und 2755, BB-Special 3/2007, BB 2006, 1061 ff. und 1121 ff. sowie BB 2005, 389 mit Hinweisen auf die Vorjahresberichte) gibt der Autor auch für das Jahr 2008 einen Überblick über aktuelle Rechtsprechung und Literatur zum Vertriebsrecht.

I. Einordnung als Handelsvertreter

1. Handelsvertretereigenschaft und Handelsvertreterrichtlinie

Eine Post-Wertannahmestelle ist Handelsvertreter (HV)[1]. Eine der Hauptziele der EG-HV-Richtlinie 1986 war der Schutz des HV[2].

[1] BGH, Urt. v. 4.3.2008 – KZR 36/05, WRP 2008, 1376, 1379 = WM 2008, 1894 = WuW 2008, 1087 (DE-R 2363) Rn. 39.
[2] EuGH, Urt. v. 17.1.2008 – Rs. C – 19/07, EWS 2008, 151, 153; v. 30.4.1998, C – 215 (97, Slg. 1998, I – 2191 Rd. 13; v. 9.11.2000, C – 381/98, Slg. 2000, I – 9305, Rn. 20; v. 23.3.2006, C – 465/04, Slg. 2006, I – 2879 Rn. 19).

2. Abgrenzung HV/Arbeitnehmer

Behauptet der Unternehmer, ein Außendienstmitarbeiter sei HV und erhebt Klage vor ordentlichen Gerichten, so ist für die Rechtswegfrage auf den Einwand des Mittlers, er sei Arbeitnehmer, kein Beweis zu erheben, sondern vom Vortrag des Klägers auszugehen ("Schlüssigkeitstheorie"), selbst wenn es sich bei dem Vortrag um keine doppelrelevante Tatsache handelt, so die OLG Bremen[3] und Celle[4]. Weder ein Wettbewerbsverbot[5] (arg. §§ 86, 92a[6]), Schulungsangebote ohne verpflichtende Teilnahme oder die Pflicht zur Bestandspflege sprechen für die Arbeitnehmereigenschaft[7]. Offensichtlich nicht gegebene Anspruchsgrundlagen sowie willkürlicher und rechtsmissbräuchlicher Vortrag bleiben bei der Prüfung der Zuständigkeitsfrage außer Betracht[8]. Zwar bestehe das Risiko, dass der Kläger hierdurch die Zuständigkeit bestimme. Die einseitige Berücksichtigung beschränke sich aber auf die Zulässigkeit[9].

[3] OLG Bremen, Beschl. v. 1.7.2008 – 2 W 21/08, OLGR 2008, 834.
[4] OLG Celle, Beschl. v. 4.6.2007 – 11 U 293/06, OLGR 2008, 177.
[5] OLG C...

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