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Rauchverbot [Stand 2024]

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Zusammenfassung

 
Begriff

Ein Rauchverbot untersagt, Tabak (und oft auch vergleichbare Substanzen) an bestimmten Orten abbrennen zu lassen. Ziel ist in der Regel der Schutz der Anwesenden vor den Gefahren des Passivrauchens, der Brandschutz oder die Vermeidung von Verschmutzungen. Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber "die erforderlichen Maßnahmen" zu treffen, um nicht rauchende Mitarbeiter vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Das allgemeine oder auf einzelne Bereiche beschränkte Rauchverbot im Unternehmen ist in § 5 Abs. 1 Satz 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und in der allgemeinen Vorschrift des § 618 Abs. 1 BGB geregelt. Das in Bundesbehörden, Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs und Personenbahnhöfen geltende grundsätzliche Rauchverbot ist in § 1 des Bundesnichtraucherschutzgesetzes (BNichtrSchG) geregelt.

Arbeitsrecht

Für Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr gelten geringere Schutzpflichten: Gemäß § 5 Abs. 2 ArbStättV hat der Arbeitgeber hier Schutzmaßnahmen nach Abs. 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebs und die Art der Beschäftigung es zulassen. Insbesondere sind in diesem Bereich landesgesetzliche Regelungen, die sog. Landesnichtraucherschutzgesetze, zu beachten. Diese Gesetze betreffen neben den Einrichtungen der Länder und Kommunen (Schulen, Krankenhäuser, Kindergärten) insbesondere Gaststätten. Die Landesnichtraucherschutzgesetze regeln grundsätzlich Rauchverbote sowie unterschiedlich ausgestaltete Ausnahmen. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.7.2008[1] wurde allerdings für die Länder Baden-Württemberg und Berlin entschieden, dass das generelle Rauchverbot in kleinen Kneipen und Diskotheken aufzuheben ist: Das Rauchverbot ist nach de...

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