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Private Grundstücksgeschäfte / 9 Zeitpunkt der Versteuerung

Jörg Wilde, Gerhard Jaser
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Geldzufluss ist maßgebend

Für den Zeitpunkt der Versteuerung eines Spekulationsgewinns kommt es darauf an, wann der Erlös aus der Veräußerung vereinnahmt wird.

Fließt der Veräußerungserlös in mehreren Jahren zu, so tritt die Steuerpflicht in dem Jahr ein, in dem die Anschaffungskosten überschritten werden.

Rückzahlung

Muss ein Teil des Veräußerungserlöses später zurückbezahlt werden, weil der Erwerber z. B. versteckte Mängel geltend macht oder aus anderen Gründen, so verringert sich dadurch der Spekulationsgewinn. Die Rückzahlung ist in dem Jahr zu berücksichtigen, in dem sie erfolgt.

 
Praxis-Beispiel

Negative Einkünfte aus Spekulationsgeschäft

P hat 2019 einen steuerpflichtigen Spekulationsgewinn in Höhe von 35.000 EUR erzielt. Im März 2020 muss er jedoch an den Erwerber einen Betrag von 15.000 EUR zahlen, weil dieser von der Gemeinde für Erschließungsleistungen in Anspruch genommen wurde, die noch in der Zeit ausgeführt worden sind, als P Grundstückseigentümer war.

P muss in diesem Fall im Jahr 2019 den Gewinn von 35.000 EUR versteuern, auch wenn im Zeitpunkt der Veranlagung 2019 die Tatsache der Rückzahlung bereits bekannt ist. Im Jahr 2020 hat P dann negative Einkünfte aus dem Spekulationsgeschäft in Höhe von 15.000 EUR, die sein Einkommen mindern.

Abzug von Werbungskosten

Durch ein privates Veräußerungsgeschäft veranlasste Werbungskosten sind abweichend vom Abflussprinzip des § 11 Abs. 2 EStG in dem Kalenderjahr zu berücksichtigen, in dem der Verkaufserlös zufließt.[1] Fließt der Verkaufserlös in mehreren Jahren zu, sind sämtliche Werbungskosten zunächst mit dem im ersten Zuflussjahr erhaltenen Teilerlös und ein etwa verbleibender Werbungskostenüberschuss mit den in den Folgejahren erhaltenen Teilerlösen zu verrechnen.[2]

[1] BFH, Urteil v. 17.7.1991, BStBl II S. 916.
[2] BFH, ...

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