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NKHR: Die Rolle des Gemeinderats

Stefanie Schuler, Prof. Dieter Brettschneider
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Zusammenfassung

Seit dem 1.1.2020 ist die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) bei allen Kommunen in Baden-Württemberg erfolgt. Mit der Einführung des NKHR ist nicht nur eine Änderung des Rechnungs- und Buchungsstils verbunden, vielmehr ist auch eine Verbesserung der kommunalen Steuerung beabsichtigt. Insbesondere die politischen Entscheidungsträger müssen lernen, mit dieser neuen Steuerungsfunktion umzugehen und auf Basis der umfangreichen, gezielten und im Vergleich zur Kameralistik neuen Informationen des NKHR Entscheidungen treffen.

1 Hinführung zum Thema

Bereits Anfang der 1990er-Jahre strebten die Kommunen in Deutschland unter dem Begriff "Neues Steuerungsmodell" eine Reform der Kommunalverwaltungen an.[1] Zum einen sollte hierdurch eine effektive und effizientere Steuerung der öffentlichen Verwaltungen und zum anderen der Übergang von einem zahlungsorientierten zu einem ressourcenorientierten Haushalts- und Rechnungswesen erreicht werden. Die Weichen hierzu stellte der baden-württembergische Landtag am 22.4.2009, indem er das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts rückwirkend zum 1.1.2009 verabschiedete und damit die Grundlagen für ein neues kommunales Haushalts- und Rechnungswesen schaffte.[2]

Das bisherige angewandte System der Kameralistik konnte diesen neuen Anforderungen nicht gerecht werden und wurde daher durch das "Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR)", auch die "Kommunale Doppik" genannt, abgelöst. Bis spätestens zum 1.1.2020 mussten alle Kommunen in Baden-Württemberg ihr Haushalts- und Rechnungswesen auf die Kommunale Doppik umgestellt haben.[3]

Es ist nun erstmals möglich, dass die politischen Entscheidungsträger, die Verwaltung und die Bürger einen transparenteren Einblick über die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Kommune erhalte...

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