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Niedersächsisches FG: Unbekannte Grunddienstbarkeit als notwendiges Betriebsvermögen einer Besitzgesellschaft (BB 2022, Heft 25, S. 1456)

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Einführung

Niedersächsisches FG, Urteil vom 16.2.2022, 4 K 89/20

ECLI:DE:FGNI:2022:0216.4K89.20.00

Volltext des Urteils: BBL2022-1456-1 unter www.betriebs-berater.de

EStG § 4 Abs. 1 S. 1

Amtlicher Leitsatz

Erwirbt eine Besitzgesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ein Grundstück und besteht auf einem Nachbargrundstück eine Grunddienstbarkeit zugunsten des jeweiligen Eigentümers des erworbenen Grundstücks, stellt die Grunddienstbarkeit notwendiges Betriebsvermögen der Besitzgesellschaft dar, ohne dass es auf die Kenntnis von deren Existenz ankommt.

Sachverhalt

Die Beteiligten streiten darüber, ob Einnahmen der Klägerin aus einem Verzicht auf ihr bei dem Erwerb zunächst nicht bekannte Grunddienstbarkeiten den gewerblichen Einkünften zuzuordnen sind und damit der Einkommensteuer unterliegen.

Die Klägerin ist eine Grundstücksgemeinschaft, deren Gesellschafter zu gleichen Teilen Herr A und Herr B sind.

Zweck der Klägerin ist die Vermietung eines Betriebsgrundstückes an die AB GmbH (im Folgenden: GmbH), deren Gesellschafter ebenfalls zu gleichen Teilen die Gesellschafter der Klägerin sind. Das überlassene Grundstück stellt eine wesentliche Betriebsgrundlage der GmbH dar.

Aufgrund notarieller Verträge vom xx. Mai 2009 erwarb die Klägerin für einen Kaufpreis von 91.375 EUR u. a. zwei unbebaute Grundstücke (. . .) und für einen Kaufpreis von 266.475 EUR ein bebautes Grundstück (. . .) in einem baurechtlichen Mischgebiet von C. Die Kaufverträge nennen jeweils einen Gesamtkaufpreis, eine weitergehende Aufteilung des Kaufpreises wurde nicht vorgenommen. Die Grundstücke wurden als Betriebsvermögen aktiviert.

Das Nachbargrundstück (. . .) stand im Eigentum der D GmbH & Co. KG (im Folgenden: KG). Auf diesem lasteten zwei Grunddienstbarkeiten in Form einer Gewerbebetriebsbeschränkung und eines "Gewerbebetriebsverbot[s] mit Au...

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