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Neuvorgaben und aktuelle Hinweise für gemeinnützige Vere ... / 2.2 Höhere Pendlerpauschale – was kommt noch?

Prof. Gerhard Geckle
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Per Gesetz ist bereits vorgesehen, dass bereits ab dem 01.01.2022 – sogar rückwirkend – die sogenannte Pendlerpauschale erhöht wurde. Bislang gibt es 0,30 Euro für die die ersten 20 Kilometer Entfernung, ab 20 Kilometern dann 0,38 Cent pro Kilometer ab der Wohnung. Die Pendlerpauschale ist oft Bestandteil der geltend gemachten Werbungskosten von vielen Arbeitnehmern über die eigene Steuererklärung. Die erhöhten Beträge werden aber auch für viele Dienstreisen genutzt und so abgerechnet, soweit der Arbeitgeber dies akzeptiert. Aktuell versucht der Bundesfinanzminister, bei Wegfall der 20 km-Entfernungsvorgaben, die 0,38 Euro-Regelung ab dem 1. Kilometer politisch durchzusetzen. Zudem ist im Gespräch die mögliche Verlängerung und Weiterführung des 9 Euro-Tickets im Nah- und Regionalverkehr. Zudem wurde für den Werbungskostenbereich wiederum rückwirkend für 2022 der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf nunmehr 1.200 Euro erhöht. Noch bis Ende des Jahres gilt zudem die zu Pandemie-Zeiten eingeführte Werbungskosten-Regelung dahingehend, dass pro Tag zuhause ein Pauschbetrag von 5 Euro bei der ESt-Erklärung angesetzt werden könnte. Wobei sich dies eigentlich nur dann auswirken wird, wenn man mit weiteren nachgewiesenen Werbungskosten über die 1.200 Euro-Hürden bei der Pauschbetragsregelung kommt.

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