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Nachwuchs für den Verein gewinnen / 6 Bildungs- und Teilhabepaket

Susanne Kowalski
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Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit und bildet damit unter anderem eine wichtige Säule, wenn Familien sich Beiträge zu Vereinen nicht leisten können. Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, „die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) oder Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Zudem kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets nach dem SGB II oder SGB XII bestehen, wenn das Kind beziehungsweise seine Eltern zwar ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können ("Fälle der sogenannten Bedarfsauslösung") heißt es im Webangebot des Ministeriums (vgl. www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsfoerderung/arbeitsfoerderung.html).

In diesem Zusammenhang ist zu beachten:

  • Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden für alle hilfebedürftigen Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erbracht.
  • Die Leistung für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft wird bei nachgewiesenem Teilhabebedarf pauschal erbracht und beträgt pauschal 15 Euro monatlich.
  • Ausreichend ist ein Nachweis, aus dem sich die Teilnahme an einer der gesetzlich bestimmten Aktivitäten (zum Beispiel Mitgliedschaft im Sportverein oder Unterricht in einer Musikschule) ergibt.

Über das Bildungspaket müssen die Verantwortlic...

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