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Mitbestimmung – Beseitigungsanspruch des Betriebsrats (BB 2021, Heft 41, S. 2428)

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Einführung

BAG, Beschluss vom 23.3.2021, 1 ABR 31/19

ECLI:DE:BAG:2021:230321.B.1ABR31.19.0

Volltext des Beschlusses: BBL2021-2428-1 unter www.betriebs-berater.de

BDSG 2018 § 26 Abs. 1; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 6, § 80 Abs. 1 Nr. 1

Leitsatz

Ein dem Betriebsrat bei der Verletzung eines Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 BetrVG gegen den Arbeitgeber zustehender Beseitigungsanspruch erfasst nur die Beendigung des betriebsverfassungswidrigen Zustands, nicht aber die Rückgängigmachung sich aus der Verletzung des Mitbestimmungsrechts ergebender Folgen.

Aus den Gründen

 

Rz. 11

B. Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin ist begründet, die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats hingegen unbegründet. Anders als vom Landesarbeitsgericht angenommen bleiben alle Anträge des Betriebsrats erfolglos.

. . .

LAG hat begehrte Unterlassungsverfügung zu Unrecht ausgesprochen

 

Rz. 43

3. Das Landesarbeitsgericht hat die mit dem Antrag zu 3. begehrte Unterlassungsverpflichtung ebenfalls zu Unrecht ausgesprochen. Auch dieser – zulässige – Antrag ist unbegründet.

Begehren des Betriebsrats ist auslegungsbedürftig

 

Rz. 44

a) Das Begehren des Betriebsrats ist auslegungsbedürftig.

 

Rz. 45

Sein Vorbringen zeigt, dass sich die von ihm erstrebte Untersagung – abweichend von der sprachlichen Fassung des Antrags – auf drei unterschiedliche Verfahrensgegenstände bezieht. Der Betriebsrat möchte, dass die Arbeitgeberin es unterlässt, im Rahmen interner Untersuchungen die E-Mails der Arbeitnehmer "zu sichern", sie "auszuwerten" oder an Dritte zur Auswertung "weiterzuleiten". Bei den zu untersagenden Handlungen handelt es sich ausweislich der Darlegungen des Betriebsrats um eigenständige, voneinander teilbare prozessuale Ansprüche.

Begriff des "Sicherns"

 

Rz. 46

aa) Der Begriff des "Sicherns" erfasst nach den Ausführungen des Betriebsrats das Übertragen einer arbeitnehmerbezogenen E-Mail durch die Arbeitgeberin auf ein anderes Speichermedium oder das Ablegen an einem anderen Speicherort als dem, auf...

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