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Maklerklausel im notariellen Kaufvertrag

Alexander C. Blankenstein
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Zusammenfassung

 
Überblick

Ein selbstständiges Provisionsversprechen kann auch in Form einer sog. Maklerklausel im notariellen Kaufvertrag abgegeben werden. Maklerklauseln sind im Hinblick auf den Provisionsanspruch des Maklers von großer Bedeutung. In der Praxis reicht ihr Regelungsumfang in Grundstückskaufverträgen von der bloßen Bestätigung eines bestehenden Maklerrechtsverhältnisses bis hin zur Begründung eines selbstständigen Maklervertrags. Der Anwendungsbereich der Maklerklauseln ist allerdings nicht beschränkt auf den Immobilienkauf oder -verkauf, sondern erstreckt sich insbesondere auch auf den Bereich der Geschäftsraummiete, hier allerdings nicht sonderlich praxisrelevant. Im Bereich der Wohnraummiete können sie zumindest nicht zulasten des Mieters bzw. Wohnungssuchenden vereinbart werden.

1 Bedeutung einer Maklerklausel

In aller Regel wird mit einer Maklerklausel dem Makler durch Vertrag zugunsten Dritter gemäß § 328 BGB ein unmittelbares Forderungsrecht gegen eine oder beide Parteien des Hauptvertrags eingeräumt. Dadurch wird meist die dem Verkäufer obliegende Provisionspflicht auf den Käufer übertragen. Wesen eines derartigen Vertrags zugunsten Dritter ist also, dass der Makler unabhängig vom Bestehen eines Maklervertrags einen direkten Provisionsanspruch gegen eine oder beide Parteien des Hauptvertrags erhält.

Die Bedeutung einer Maklerklausel im notariellen Hauptvertrag erschöpft sich nicht darin, den Provisionsanspruch gegen eine oder gar beide Parteien des Hauptvertrags zu sichern. Vielmehr ist sie das einzige Mittel, um bei der Ausübung eines Vorkaufsrechts einen Provisionsanspruch des Maklers gegen den Vorkaufsberechtigten zu begründen.[1]

Eine Maklerklausel in den Hauptvertrag aufzunehmen, ist in aller Regel im Interesse des Verkäufers, um eine ihn treffende Provisionspflicht auf den Käufer zu verlage...

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