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Makler: Bestellerprinzip / 1 Hintergrund

Alexander C. Blankenstein
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Bekanntermaßen sind Mieten vor allem in gefragten Wohngegenden der Großstädte und Ballungsräume hoch. Dies ist die logische Folge eines funktionierenden Marktes: Angebot und Nachfrage regeln den Preis. Der aber war der Bundesregierung in manchen Gegenden zu hoch, was Grund genug für eine Deckelung der Mieten und einen hoheitlichen Eingriff in das Marktgefüge war. In diesem Zusammenhang wurde auch als störend empfunden, dass die Maklerprovisionen bei der Wohnraumvermittlung mehr oder weniger "automatisch" vom Wohnungssuchenden zu zahlen waren. Allgemein war jedenfalls die Tendenz zu beobachten, dass derjenige, der nicht bereit war, einen Maklervertrag zu schließen bzw. Provision zu zahlen, durchs Raster fiel. Auch dies sollte sich ändern, weshalb das sog. Bestellerprinzip proklamiert wurde. Obwohl das im Prinzip nichts wirklich Neues ist, soll derjenige den Makler zahlen, der ihn bestellt. Und das ist in aller Regel der Vermieter, der seine Wohnung an die Frau oder den Mann gebracht wissen will. Nur ausnahmsweise, wenn der Wohnungssuchende dem Makler einen Suchauftrag erteilt, soll ihn unter weiteren Voraussetzungen eine Provisionspflicht treffen.

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