Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Kundenbewertung im Internet (BB 2016, Heft 27, S. 1615)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Einführung

BGH, Urteil vom 21.1.2016, I ZR 252/14

ECLI:DE:BGH:2016:210116UIZR252.14.0

Volltext des Urteils: BBL2016-1473-4 unter www.betriebs-berater.de

UWG § 2 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 6, § 5 Abs. 1

1 Amtliche Leitsätze

a) Die Unternehmereigenschaft im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 6 UWG ist abstrakt zu bestimmen; es kommt nicht darauf an, ob der Anspruchssteller selbst konkret geschäftliche Handlungen der Art vornimmt wie derjenige, dessen Handeln er lauterkeitsrechtlich beanstandet.

b) Der Grundsatz, dass Hersteller von Waren im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zu Einzelhändlern stehen, die gleichartige Waren an Verbraucher verkaufen, erfährt keine Einschränkung für Produkte, die ausschließlich über eigene Tochtergesellschaften vertrieben werden.

c) Wer im Internet mit "garantiert echten Meinungen" wirbt, muss deutlich darüber aufklären, dass ein zwischen Unternehmen und Kunden vorgesehenes Schlichtungsverfahren die Berücksichtigung negativer und neutraler Anbieterbewertungen einschränken kann.

2 Sachverhalt

Die Klägerin stellt Druckerzeugnisse her, die sie ausschließlich an eigene Tochtergesellschaften liefert. Sie ist Alleingesellschafterin und Konzernmuttergesellschaft der u. Deutschland GmbH, die zuvor unter "P. GmbH" firmierte. Die u. Deutschland GmbH und die Beklagte sind Wettbewerber beim Vertrieb von Druckerzeugnissen im Internet.

Am 30. Mai 2012 erschien auf der Startseite des Internetauftritts der Beklagten folgende Angabe:

Kundenbewertung 4, 8/5

(. . .)

Garantiert echte Meinungen

Kundenauszeichnung e.

Diese Angabe war mit einer Internetseite der Streithelferin der Beklagten, der e. Ltd., verlinkt, aus der Anzahl und Inhalt der dieser Angabe zugrunde liegenden Kundenbewertungen sowie Informationen zur Anzahl beendeter und offener Schlichtungsverfahren ersichtlich waren.

Nach den Bewertu...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Betriebsberater enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Shop

Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren