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KfW-Wohneigentumsprogramme (124, 134)

Jörg Wilde
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Zusammenfassung

 
Überblick

Über das KfW-Wohneigentumsprogramm (Programm 124) beabsichtigt man, die Herstellung oder Anschaffung von eigenem Wohnraum durch Hingabe eines zinsgünstigen Darlehens zu ermöglichen. Ein weiterer Weg zum Erwerb von Wohneigentum kann sich auch über die Anschaffung von Genossenschaftsanteilen eröffnen. Aus diesem Grund hat die KfW-Förderbank mit dem Programm 134 eine entsprechende Fördervariante entwickelt.

Zuletzt wurden die Programme im Oktober 2022 geändert.

1 KfW-Wohneigentumsprogramm (Programm 124)

Mit diesem Programm soll die Altersvorsorge durch die Schaffung von Wohnungseigentum gesichert werden. Wer also ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung in Deutschland erwerben will, kann dieses Programm nutzen und Darlehen bis zu 100.000 EUR erhalten. Da sich das Programm gut mit anderen Programmen kombinieren lässt, kann es auch in eine Gesamtfinanzierung eingebunden werden.

1.1 Voraussetzungen

Voraussetzungen sind,

  • dass der Antragsteller Wohneigentum kauft oder herstellt und
  • das Wohneigentum selbst zu Wohnzwecken nutzt.

Zwei- oder Mehrfamilienhaus

Wohneigentum in Sinne dieses Programms sind auch Eigentumswohnungen. Wird ein Zwei- oder Mehrfamilienhaus angeschafft oder hergestellt, so sind die Aufwendungen hierfür entsprechend des Förderzwecks aufzuteilen. Das bedeutet, dass nur der Teil der Aufwendungen gefördert wird, der auf den zu eigenen Wohnzwecken genutzten Teil des Objekts entfällt. Von dieser Aufteilung wird abgesehen, wenn die Wohnung unentgeltlich an einen Angehörigen zu Wohnzwecken überlassen wird.

Angehörige in diesem Sinne sind

  • der Verlobte,
  • der Ehegatte,
  • Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,
  • Geschwister,
  • Kinder der Geschwister,
  • Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten,
  • Geschwister der Eltern,
  • Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Elte...

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