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KfW-Wohneigentumsprogramme (124, 134) / 2 KfW-Wohneigentumsprogramm – Genossenschaftsanteile (Programm 134)

Jörg Wilde
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Privatpersonen

Begünstigte dieses Programms sind Privatpersonen. Dabei kommt es weder auf das Alter noch auf den Familienstand an. Voraussetzung ist, dass der Darlehensnehmer auch Mieter der Wohnung wird und die Wohnung in Deutschland belegen ist. Die Genossenschaft muss nicht zwingend schon bestanden haben. Auch eine Beteiligung an Neugründungen ist möglich.

2.1 Umfang der Finanzierung, Auszahlung und Zinsbindungen

100.000 EUR

Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen wird zu 100 % finanziert. Allerdings wird maximal ein Darlehen in Höhe von 100.000 EUR gewährt. Die Auszahlungssumme wird nicht mit Gebühren belastet. Demzufolge kommen 100 % der Darlehenssumme zur Auszahlung.

Laufzeit

Die Laufzeit des Darlehens ist grundsätzlich frei vereinbar, muss aber mindestens 4 Jahre betragen. So sind Laufzeiten bis zu 35 Jahren möglich. Wie bei KfW-Darlehen üblich, sind für die Darlehen tilgungsfreie Anlaufjahre vorgesehen. Die Anzahl dieser Jahre richtet sich grundsätzlich nach der Länge der Darlehenslaufzeit. Bei einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren sind bis zu 5 tilgungsfreie Jahre möglich.

Auch endfällige Darlehen von 4 bis 10 Jahren Laufzeit können vereinbart werden.

Zinsbindung

Die Zinsbindung kann für die erste Zinsbindungsphase mit 5 oder 10 Jahren festgeschrieben werden. Vor Ablauf der Zinsbindungsfrist erhält der Darlehensnehmer von der KfW-Förderbank ein neues Angebot. Die Annahme dieses Angebots durch den Darlehensnehmer hängt natürlich von den Gegebenheiten am Finanzmarkt ab.

Neben den o. g. Tilgungsdarlehen bietet die KfW-Förderbank noch eine endfällige Darlehensvariante an. Hier wird ein Darlehen mit einer maximalen Laufzeit von 10 Jahren gewährt. Mit den vierteljährlichen Annuitäten werden nur die Zinsen getilgt. Das bedeutet, dass das Darlehen bis zum Ablauf der Darlehenslaufzeit in voller Höhe besteht und die Zinslast entsprechend h...

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